Umsetzung der Klimastrategie bei den Investitionsgarantien: Deckungsausschlüsse für klimaschädliche Vorhaben und besondere Förderung von Erneuerbare Energien-Projekten durch umfassende Zusagendeckung

Die vier IMA-Ressorts, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium der Finanzen, Auswärtiges Amt und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, haben in den vergangenen Monaten intensiv diskutiert, welchen Beitrag die Investitionsgarantien beim Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft leisten können. Ziel ist es hierbei, Anreize für die Realisierung besonders klimafreundlicher Projekte zu schaffen und gleichzeitig Deckungseinschränkungen für klimaschädliche Projekte vorzusehen. Im Ergebnis haben die Ressorts nun nachfolgende Maßnahmen beschlossen:

Zum einen werden die Deckungsmöglichkeiten für bestimmte - als klimaschädlich identifizierte - Projekte eingeschränkt. Konkret bedeutet dies, dass ab sofort keine Garantieübernahmen mehr für den Neubau und wesentliche Erweiterungen von Kohlekraftwerken sowie für Vorhaben der Erdölförderung, bei denen es zu einem routinemäßigen Ablassen und Abfackeln von Begleitgas (Routine Venting and Flaring) kommt, möglich sind.

Gleichzeitig wurde eine stärkere Förderung von klimafreundlichen Investitionen in Erneuerbare Energien-Projekte beschlossen. Dies erfolgt durch die umfassende Absicherung von Zahlungsrisiken aus Stromabnahmeverträgen im Rahmen der sog. Zusagendeckung. Die Bundesregierung bietet diese Absicherung künftig bei Erneuerbare Energien-Projekten auch für nicht-zentralstaatliche Stromabnehmer und für alle Länder mit anwendbarem Investitionsförderungs- und -schutzvertrag an. Um Projektentwicklern, Investoren und finanzierenden Banken bereits in einer frühen Projektphase Planungssicherheit zu bieten, besteht hierbei die Möglichkeit, frühzeitig eine Indikation zum Umfang einer möglichen Absicherung mit Investitionsgarantien einzuholen.

Parallel hierzu haben die IMA-Ressorts eine Pilotphase beschlossen, in der evaluiert wird, welche internationalen Vergleichsmaßstäbe am geeignetsten sind, um die Klimaauswirkungen von mit Investitionsgarantien abgesicherten Projekten zu bewerten. Neben der Berücksichtigung der bereits im Rahmen der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsprüfung genutzten Environmental, Health and Safety Guidelines der Weltbankgruppe wird bei der Evaluierung insbesondere auch die von der EU entwickelte Taxonomie eine bedeutende Rolle spielen. Die Ergebnisse der Pilotphase fließen anschließend in die Klimastrategie ein.

Ansprechpartner für Erneuerbare Energie-Projekte bei den Investitionsgarantien ist unser Branchenexperte David Frank (david.frank@de.pwc.com).