Jahresbericht 2018 veröffentlicht

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Investitionsgarantien | 04.02.2019

Nachfrage nach Investitionsgarantien steigt weiter stetig

Der Bund hat im Jahr 2018 Investitionsgarantien in Höhe von 1,2 Milliarden Euro übernommen. Die Mehrzahl der genehmigten Anträge betraf Projekte in China, im Iran, in Belarus, in Russland und in der Türkei. Der Branchenschwerpunkt lag in diesem Jahr auf der chemischen und pharmazeutischen Industrie, gefolgt von der Energiewirtschaft (überwiegend im Sektor Erneuerbare Energie).

Etwa 61 % des neuen Garantievolumens entfiel auf Projekte in Asien (vor allem in China, in Armenien und im Iran), gefolgt von Projekten in (Ost-)Europa mit etwa 25 % (überwiegend in Belarus, in Russland und in der Türkei). Der Anteil an geförderten Projekten in Afrika (vorrangig in Algerien, in Mosambik und in Kenia) ist substantiell von 0,2 % im Jahr 2017 auf nun 11 % gestiegen. Projekte in Süd- und Mittelamerika (in Mexiko, in Kolumbien) waren mit 3 % am neuen Garantievolumen beteiligt. Absicherungsfähig sind Investitionen jeder Größenordnung. 2018 hat der Bund Garantien in einer Bandbreite von 13.000 Euro bis 191 Millionen Euro übernommen.

Das Volumen der Neuanträge (4,0 Milliarden Euro) stieg um rund ein Drittel im Vergleich zum Vorjahr. Ebenso erhöhte sich das Volumen der offenen Anträge um 14 % auf einen Rekordstand von zehn Milliarden Euro. Der Bund war auch 2018 bei der Abwendung von Schadensfällen sehr erfolgreich. So konnte bei einem Projekt in der Ukraine ein Schadenseintritt vermieden werden. Zudem hat der Bund Unternehmen bei Problemen mit staatlichen Stellen u. a. in Russland, Belarus, Montenegro und China unterstützt.

Aufgrund einer im Dezember 2018 mit Argentinien erarbeiteten Lösung ist die Bundesregierung ab sofort wieder bereit, Anträge auf Garantien für Investitionen deutscher Unternehmen in Argentinien zu prüfen. Außerdem hat die Bundesregierung Anfang 2019 nach intensiver Risikoanalyse entschieden, Anträge auf Investitionsgarantien für Vorhaben in Indien, das seinen IFV mit Deutschland gekündigt hat, nunmehr auf Basis der innerstaatlichen Rechtsordnung Indiens zu prüfen.