DIA-Report Nr. 43

15.12.2022

Deckungspraxis

Ägypten

Der Interministerielle Ausschuss (IMA) für Investitionsgarantien hat in seiner Dezember-Sitzung eine Garantie für das bei einem Projekt in Ägypten zu investierende Kapital zuzüglich der fälligen Erträge übernommen. Angesichts der wirtschaftlichen Situation des Landes hat der IMA jedoch die Auszahlungsfrist einer Entschädigung nach Realisierung von Konvertierungs- und Transferrisiken (KT-Fall) und / oder Zahlungsverboten oder Moratorien (ZM-Fall) von 6 auf 9 Monate verlängert.

Bei Ägypten handelt es sich um ein Land der Compact with Africa (CwA)-Initiative. Investitionen in Projekte in CwA-Ländern unterstützt der Bund auch durch Maßnahmen bei den Investitionsgarantien, im vorliegenden Fall durch eine Befreiung von der Antragsgebühr.

Grundlage für den Rechtsschutz ist der am 22. November 2009 in Kraft getretene deutsch-ägyptische Investitionsförderungs- und -schutzvertrag (IFV).

china

Der IMA hat aktuell auch über einen Antrag im Zusammenhang mit einer Investition in China entschieden und einer vollumfänglichen Deckung von Kapital und Erträgen zugestimmt.

Hierbei kam die kürzlich beschlossene Anpassung der Deckungspraxis für die Investitionsgarantien zur Anwendung, mit der deutsche Unternehmen noch wirkungsvoller bei der Diversifizierung ihrer Auslandsmärkte unterstützt werden sollen. Teil dieses Grundsatzbeschlusses ist eine moderate, aber zielgenaue Verschärfung der Deckungskonditionen in solchen Staaten, in denen es zu einer übermäßigen Konzentration an abgesicherten Projekten gekommen ist: In Ländern mit einem Anteil von mehr als 20 % am gesamten Deckungsvolumen der Investitionsgarantien wird das jährliche Garantieentgelt von bisher im Regelfall 0,50 % auf 0,55 % des abgesicherten Investitionsvolumens erhöht. China fällt in diese Kategorie, so dass der IMA auch für den vorliegenden Antrag eine Anhebung des Garantieentgelts auf 0,55 % p. a. beschlossen hat.

Grundlage für den Rechtsschutz ist der am 11. November 2005 in Kraft getretene deutsch-chinesische IFV.

usbekistan

Der IMA hat sich in seiner aktuellen Sitzung zudem nach langer Zeit wieder mit Anträgen für Usbekistan befasst und eine vollumfängliche Deckung sowohl für das zu investierende Kapital als auch die fälligen Erträge gewährt.

Grundlage für den Rechtsschutz ist der am 23. Mai 1998 in Kraft getretene deutsch-usbekische IFV.

ÜBER DEN TELLERRAND GESCHAUT

Markterkundungsreise nach Côte d’Ivoire & Senegal

Die Afrika-Verein Veranstaltungs-GmbH führt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und in Kooperation mit Partnern vom 20. bis 24. Februar 2023 eine Markterkundungsreise nach Côte d’Ivoire und Senegal für deutsche Unternehmen der Gesundheitswirtschaft, Medizin- und Labortechnik durch.

Côte d’Ivoire hat bereits vor der Corona-Krise die Grundlagen dafür geschaffen, sein Gesundheitswesen weiter auszubauen. Der nationale Gesundheitsentwicklungsplan der Regierung sieht vor, in den kommenden Jahren ein leistungsfähiges und effizientes Gesundheitssystem zu etablieren. Hier bieten sich zahlreiche Investitionsmöglichkeiten vor Ort.

Die gute gesamtwirtschaftliche Lage im Senegal wirkt sich auch positiv auf die Entwicklungen im Gesundheitswesen aus. Hochwertige medizinische Geräte, Labortechnik und Pharmaprodukte werden von Gesundheitseinrichtungen vor Ort bestellt. Ausländische Firmen investieren beispielsweise zunehmend in moderne Gesundheitseinrichtungen sowie in den Bau von Laboren und Diagnostikzentren.

Den wirtschaftlichen Chancen stehen jedoch auch unkalkulierbare Unsicherheiten gegenüber. Zum Schutz gegen diese politischen Risiken nutzen daher bereits heute viele deutsche Unternehmen die Investitionsgarantien des Bundes zur Begleitung ihres Markteintritts im Ausland.

Anmeldung:

Wenn Sie Interesse an einer Mitreise haben, so können Sie hier Ihr Interesse bei der Afrika-Verein Veranstaltungs-GmbH bekunden. Anmeldeschluss ist der 29. Dezember 2022.

Alle für die Reise angemeldeten Unternehmen werden von der Afrika-Verein Veranstaltungs-GmbH vorab für ein online Briefing eingeladen. In diesem Zusammenhang wird Ihnen PwC als Mandatar des Bundes die Investitionsgarantien mit besonderem Fokus auf Projekte in beiden Ländern vorstellen.