Afghanistan

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Investitionen

Deckungspraxis

Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 12. Oktober 2007 in Kraft getretenen deutsch-afghanischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag gegeben. Der Bund ist grundsätzlich bereit, bei besonders förderungswürdigen Projekten auf Grundlage einer Einzelfallprüfung Garantien für Investitionen in Afghanistan zu übernehmen. Aufgrund einer intensiven Risikoanalyse sah sich der Bund zuletzt jedoch nicht in der Lage, die Ertragsdeckung in die Garantie mit einzubeziehen. Darüber hinaus wurde das Kriegsrisiko zunächst nur für drei Jahre übernommen und die Selbstbeteiligung auf 30 % festgesetzt. Der Bund wird bei seiner Entscheidung die aktuellen politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Afghanistan berücksichtigen.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

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