Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland

Investitionsgarantien sind seit Jahrzehnten ein etabliertes und bewährtes Außenwirtschaftsförderinstrument der Bundesregierung. Investitionsgarantien sichern förderungswürdige deutsche Direktinvestitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern gegen politische Risiken ab. Das Förderinstrument trägt maßgeblich zum wirtschaftlichen Wachstum sowie zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im Anlageland und in Deutschland bei.

Die Investitionsgarantien werden im Auftrag der Bundesregierung von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bearbeitet.

Informationen zu weiteren Außenwirtschaftsförderinstrumenten der Bundesregierung finden Sie unter www.bmwk.de unter dem Stichwort Außenwirtschaftsförderung. 

Exporte

Hermesdeckungen schützen Exportgeschäfte, insbesondere in schwierige und risikoreiche Märkte, vor einem Zahlungsausfall aus wirtschaftlichen / politischen Gründen.

Investitionen

Investitionsgarantien bieten deutschen Unternehmen Schutz gegen politische Risiken bei Direktinvestitionen in Entwicklungs- und 
Schwellenländern.      

Rohstoffe

UFK-Garantien unterstützen die Fremdfinanzierung förderungswürdiger Rohstoffprojekte im Ausland und sichern die Rohstoffversorgung der deutschen Industrie.