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Entlastungspaket 2026

Investitionsgarantien

Verfahrensvereinfachungen für die Prüfung der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekte bei den Investitionsgarantien 

 

Die Bundesregierung hat weitere Entlastungsmaßnahmen bei den Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland zu Gunsten deutscher Unternehmen im Bereich der Prüfung der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekte (USM-Prüfung) beschlossen. Diese treten zum 01. August 2026 in Kraft. Folgende Maßnahmen wurden verabschiedet: 

 

Prozessuale Verschlankung durch Einstiegscall: Die USM-Prüfung wird künftig durch einen neuen, stärker dialogorientierten Ansatz erfolgen. Kern der Verfahrensanpassung ist ein Einstiegscall mit den für Nachhaltigkeitsthemen zuständigen Ansprechpartnern der Antragsteller, der den bislang standardmäßig verwendeten USM-Fragebogen ersetzt. Bereits zu Beginn des Antragsprozesses werden dabei projektspezifische Risiken und relevante Themenfelder im Dialog identifiziert, sodass Umfang und Tiefe der weiteren Prüfung gezielt angepasst werden können. Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einem von der Antragstellerin zu bestätigenden Gesprächsprotokoll dokumentiert und bilden künftig eine wesentliche Grundlage der USM-Prüfung.

 

Reduzierte USM-Prüfung und Einführung einer neuen Kategorie K für Kleinprojekte: Zur weiteren Entlastung insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) wird für Investitionsprojekte mit einer beantragten Kapitaldeckung von bis zu 2,5 Mio. Euro* ein vereinfachtes Verfahren der USM-Prüfung eingeführt. Anstelle eines vollständigen Abgleichs mit den IFC Performance Standards erfolgt zunächst eine fokussierte „Red Flag“-Analyse, die auf Internetrecherchen, Analysen mit webbasierten ESG-Tools sowie dem vorgelagerten Einstiegscall basiert. Werden keine relevanten Risiken festgestellt, wird die Prüfung abgeschlossen; bei Auffälligkeiten erfolgt weiterhin eine vertiefte Prüfung dieser Aspekte. Damit bleibt der risikobasierte Ansatz der USM-Prüfung erhalten, während insbesondere kleinere Vorhaben von einem schlankeren und praxisnahen Verfahren profitieren. 

 

*Hierbei wird die gesamte Kapitaldeckung aus ggf. mehreren Einzelanträgen eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe zu einem Projekt berücksichtigt, z.B. auch die Summe aus beteiligungsähnlichem Darlehen und Darlehen oder aus mehreren Kapitalerhöhungen im Zeitverlauf.


Herwig Maaßen

Öffentlichkeitsarbeit, Industriesektoren, Projektberatung, KMU (Kleine und mittlere Unternehmen)

Johanna Wohlgemuth

Nachhaltigkeit