IMA-Sitzungstermine

Der Interministerielle Ausschuss
 

Die Bundesregierung trägt die haushaltsrechtliche Verantwortung für die drei Förderungsinstrumente. Sie entscheidet über die Absicherung der Geschäfte in dem für das jeweilige Förderinstrument zuständigen Interministeriellen Ausschuss (IMA).

Ihm gehören Vertreter von vier Ministerien an: des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, des Bundesministeriums der Finanzen, des Auswärtigen Amtes sowie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Die Federführung liegt beim Bundeswirtschaftsministerium. Die Entscheidung über die Absicherung eines Geschäftes wird von den vier IMA-Ressorts im Konsens getroffen, sodass die Kohärenz der Wirtschafts-, Finanz- und Außenpolitik sowie der Entwicklungszusammenarbeit gewährleistet ist. Dem IMA gehören in beratender Funktion neben den Mandataren auch Sachverständige aus der Wirtschaft an.

 

IMA-Sitzungstermine

  • 19. Juni 2024
  • 21. August 2024
  • 09. Oktober 2024
  • 04. Dezember 2024