IMA-Sitzungstermine

Der Interministerielle Ausschuss
 

Die Bundesregierung trägt die haushaltsrechtliche Verantwortung für die drei Förderungsinstrumente. Sie entscheidet über die Absicherung der Geschäfte in dem für das jeweilige Förderinstrument zuständigen Interministeriellen Ausschuss (IMA).

Ihm gehören Vertreter von vier Ministerien an: des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, des Bundesministeriums der Finanzen, des Auswärtigen Amtes sowie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Die Federführung liegt beim Bundeswirtschaftsministerium. Die Entscheidung über die Absicherung einer Investition wird von den vier IMA-Ressorts im Konsens getroffen, sodass die Kohärenz der Wirtschafts-, Finanz- und Außenpolitik sowie der Entwicklungszusammenarbeit gewährleistet ist. Dem IMA gehören in beratender Funktion neben den Mandataren auch Sachverständige aus der Wirtschaft an.

 

IMA-Sitzungstermine

  • 26. August 2026
  • 07. Oktober 2026
  • 02. Dezember 2026
  • 24. Februar 2027
  • 28. April 2027
  • 30. Juni 2027
  • 15. September 2027
  • 01. Dezember 2027