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Antrag

Investitionsgarantien werden auf Antrag gewährt. Im Interesse eines reibungslosen Ablaufs ist es ratsam, bereits in der Planungsphase eines Projekts mit uns in Kontakt zu treten. Wir stehen während des Antragsverfahrens für alle Ihre Fragen zur Verfügung, wie z. B. Inhalt und Umfang der Antragsunterlagen, aktuelle Deckungspolitik und -praxis in Bezug auf das Anlageland oder Kosten und Verfahren. 

 

Verfahrensablauf

1. antrag

  • Wir nehmen Ihre Garantieanträge entgegen, bearbeiten sie und stehen Ihnen während des Antragsverfahrens sowie der späteren Garantieverwaltung beratend zur Seite. Der Antrag für eine Investitionsgarantie muss grundsätzlich vor Risikobeginn, d. h. vor Erbringung der Leistung, gestellt werden. 
     

2. Antragsprüfung

  • Geprüft wird zum einen die Förderungswürdigkeit des Investitionsvorhabens. Zum anderen ist die risikomäßige Vertretbarkeit anhand des Rechtsschutzes im Anlageland sowie der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Situation und der Projektbesonderheiten zu bewerten.
     

3. Entscheidung des Bundes

  • Der Interministerielle Ausschuss (IMA) unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) trifft die Garantieentscheidungen. Der IMA tagt alle acht bis neun Wochen. Die Mitglieder des Ausschusses sind bestrebt, eine passgenaue und möglichst umfassende Absicherung im Rahmen der haushaltsrechtlichen Vorgaben bereit zu stellen.
     

4. Annahme des Garantieantrags

  • Der Garantievertrag kommt mit Annahme des Antrags durch den Bund zustande. Wir teilen Ihnen die Entscheidung des IMA über die Garantieübernahme mit und übersenden die Garantieerklärung.
     

5. Garantieverwaltung

  • Während der gesamten Garantielaufzeit sind wir Ihr Ansprechpartner für die Investitionsgarantie.
     

Grafische Darstellung des IMA der Investitionsgarantien

Grafische Darstellung des IMA der Investitionsgarantien