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Kosten

Für Investitionsgarantien fallen folgende Gebühren und Entgelte an:

  1. Bearbeitungsgebühr bei Antragsstellung (einmalig)
  2. Garantientgelt während der Laufzeit (jährlich) 

     

Bearbeitungsgebühr (je Antrag)

Die Bearbeitungsgebühr umfasst alle Leistungen zur Erlangung, Verwaltung und Abwicklung einer Investitionsgarantie. Sie wird wie folgt berechnet:

Grundlage: Höchstbetrag der Investitionsgarantie (Summe aus Kapital- und Ertragsdeckung)

  • bis 5 Mio. Euro: gebührenfrei
  • über 5 Mio. Euro: 0,05 % (bis maximal: 10.000 Euro)

Wird ein Antrag abgelehnt, zurückgezogen oder kommt die Garantie nicht zustande, werden 75 % der Bearbeitungsgebühr erstattet. Erweist sich ein Antrag als aussichtlos, wird die Gebühr vollständig erstattet.

 

Garantieentgelt

Während der Garantielaufzeit fällt jeweils zu Beginn eines Garantiejahres ein Entgelt für die Kapital- und Ertragsdeckung an. Dieses wird wie folgt berechnet:

Grundlage: Deckungsgegenstand

  • Kapitaldeckung: 0,5 % des Höchstbetrags der Garantie (p. a.) 
     
  • Erträge: 0,5 % der im Garantiejahr gedeckten Erträge (p. a.)
     

Für noch nicht erbrachte Leistungen wird lediglich ein Sechstel des Entgelts berechnet.

Sofern mit dem Anlageland kein Investitionsförderungs- und -schutzvertrag besteht, kann ein höheres Entgelt anfallen. Dies wird im Einzelfall bestimmt, kann jedoch bereits im Vorfeld näherungsweise angegeben werden. 

In Ländern mit einem Anteil von mehr als 20 % am gesamten Deckungsvolumen der Investitionsgarantien beträgt das jährliche Garantieentgelt 0,55 %.