Bangladesch

Filtern nach:

Investitionen

Deckungspraxis

Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 14. September 1986 in Kraft getretenen deutsch-bangladeschischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag gegeben. Der Vertragstext nennt keine speziellen Genehmigungs- oder Zulassungserfordernisse hinsichtlich seiner Anwendbarkeit. Davon abgesehen obliegt es dem Garantienehmer jedoch gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen ohnehin, in Bangladesch erforderliche Genehmigungen o. Ä. einzuholen. Im Rahmen seiner ersten Entscheidung über einen Bangladesch-Antrag auf der Basis des aktuellen Investitionsförderungs- und -schutzvertrages hat der Bund allerdings einschränkend entschieden, dass Risiken, die sich aus zeitlichen Transferbeschränkungen für Liquidationserlöse im Falle außergewöhnlicher Zahlungsbilanzschwierigkeiten Bangladeschs ergeben (jährliche Transferraten von lediglich 20 %), nicht von der Deckung umfasst sind.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

Alle Angaben ohne Gewähr