Bolivien

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Investitionen

Deckungspraxis

Der deutsch-bolivianische Investitionsförderungs- und -schutzvertrag, der am 9. November 1990 in Kraft getreten ist, wurde im Mai 2013 mit einer Frist von 12 Monaten durch Bolivien gekündigt. Nach Ablauf der Kündigungsfrist ist der IFV nunmehr seit dem 13. Mai 2014 außer Kraft. Hintergrund der Kündigung sind Vorgaben der bolivianischen Verfassung, wonach Bolivien keine internationalen Verpflichtungen mehr eingehen darf, die das Land internationalen Streitschlichtungsmechanismen unterwerfen, wie sie auch im deutsch-bolivianischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag vorgesehen waren.

Ob und unter welchen Voraussetzungen der Rechtsschutz aufgrund der innerstaatlichen Rechtsordnung gewährt werden kann, müsste anhand eines konkreten Projektes geprüft werden. Bolivien hat die Verabschiedung einer nationalen Investitionsgesetzgebung für ausländische Investitionen angekündigt, deren Inhalt und Auswirkungen derzeit abzuwarten sind. Vor diesem Hintergrund wird der Bund bei seiner Entscheidung, ob überhaupt bzw. mit welchen eventuellen Beschränkungen eine Deckung für eine Investition in Bolivien übernommen werden kann, die nationale Investitionsgesetzgebung sowie die aktuelle politische und wirtschaftliche Situation des Landes im Allgemeinen und die Einzelheiten des konkreten Projekts im Besonderen berücksichtigen.

Weitere Informationen

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