Irak

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Investitionen

Deckungspraxis

Das Ratifizierungsverfahren zum deutsch-irakischen Investitionsschutzabkommen kann derzeit nicht fortgesetzt werden, da die Kompetenz für ausländische Direktinvestitionen mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon im Dezember 2009 von den EU-Mitgliedstaaten auf die Europäische Union übergegangen ist. Seit Übergang der Kompetenz ist es EU-Mitgliedsstaaten nicht mehr gestattet, ohne eine Ermächtigung durch die EU-Kommission neue Verhandlungen über den Abschluss von Investitionsförderungs- und -schutzverträgen aufzunehmen sowie bereits begonnene Verhandlungen abzuschließen. Auf europäischer Ebene wurde zwischenzeitlich eine Übergangsverordnung verabschiedet, die festlegt, unter welchen Bedingungen Verhandlungen durch EU-Mitgliedsstaaten fortgeführt bzw. neue Verhandlungen aufgenommen werden können. Die Verordnung ist am 9. Januar 2013 in Kraft treten. Die Bundesregierung setzt sich auf dieser Grundlage bei der Europäischen Kommission dafür ein, dass der Ratifizierungsprozess schnellstmöglich erfolgreich zu Ende geführt werden kann.

 

Aus diesem Grunde können bis auf Weiteres für Investitionen in den Irak keine Investitionsgarantien übernommen werden.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

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