Kolumbien (Diversifizierungsziel)

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Investitionen

Deckungspraxis

Die Übernahme einer Bundesgarantie ist insbesondere von einem ausreichenden Rechtsschutz im Anlageland abhängig. Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kolumbien besteht bislang kein Investitionsförderungsvertrag (IFV). Investitionen, die in Übereinstimmung mit dem kolumbianischen Investitionsrecht vorgenommen werden, sind jedoch generell garantiefähig. Davon abgesehen, obliegt es dem Garantienehmer jedoch gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen ohnehin, in Kolumbien erforderliche Genehmigungen o. Ä. einzuholen. Im Rahmen vergangener Entscheidungen hatte der Bund die Deckung zwar vollumfänglich übernommen, dabei aber betont, dass über die Einbeziehung der Erträge in einer Einzelfallprüfung zu entscheiden ist. Darüber hinaus hatte der Bund entschieden, dass der Garantiefall bei Konvertierungs- und Transferproblemen erst sechs (statt zwei) Monate nach Einzahlung der fälligen Beträge in Kolumbien eintritt. Aufgrund des fehlenden IFV zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kolumbien beträgt das Garantieentgelt derzeit 0,55 %. 

Bei Kolumbien handelt es sich um ein Land, für das im Rahmen der Diversifizierungsstrategie des Bundes für die Investitionsgarantien vergünstigte Garantiekonditionen zur Anwendung kommen. Nähere Informationen zu den Erleichterungen erhalten Sie hier.
 

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

 

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