Südafrika (Diversifizierungsziel)
Filtern nach:
Investitionen
Deckungspraxis
Seit der Kündigung des deutsch-südafrikanischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrags (IFV) zum 23. Oktober 2014 durch Südafrika hat der Bund erstmalig wieder im Dezember 2021 eine Garantie für eine Beteiligung eines deutschen Unternehmens an einer Projektgesellschaft in Südafrika übernommen. Angesichts der Bedeutung des südafrikanischen Marktes für deutsche Unternehmen hat sich der Bund nach intensiver Risikoanalyse bereiterklärt, die Prüfung von Garantieanträgen für deutsche Investitionen wiederaufzunehmen und über solche Anträge nunmehr auf Basis der innerstaatlichen Rechtsordnung Südafrikas zu entscheiden. Um dem im Vergleich zu einem IFV dabei prinzipiell erhöhten Rechtsschutzrisiko Rechnung zu tragen, hat der Bund für die Garantieübernahme auf Basis der innerstaatlichen Rechtsordnung Südafrikas ein erhöhtes Garantieentgelt von 0,55 % festgesetzt.
Dem Garantienehmer obliegt es gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen, alle in Südafrika erforderlichen Genehmigungen o. Ä. einzuholen.
Darüber hinaus wird der Bund bei seinen Entscheidungen die aktuelle wirtschaftliche und politische Situation im Land berücksichtigen.
Bei Südafrika handelt es sich um ein Land, für das im Rahmen der Diversifizierungsstrategie des Bundes für die Investitionsgarantien grundsätzlich vergünstigte Garantiekonditionen zur Anwendung kommen. Nähere Informationen zu den Erleichterungen erhalten Sie hier.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).
Die wichtigsten GTAI-Länderinformationen zu Afrika finden Sie auf einen Blick auf der digitalen Plattform Africa Business Guide.
Alle Angaben ohne Gewähr