Thailand (Diversifizierungsziel)

Filtern nach:

Investitionen

Deckungspraxis

Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 20. Oktober 2004 in Kraft getretenen deutsch-thailändischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag gegeben. Nach den uns derzeit vorliegenden Informationen setzt seine Anwendbarkeit gemäß Announcement of the Committee on the Approval for the Protection of Investment between Thailand and Other Countries No. MFA 0704/1/2003 vom 22. Oktober 2003 die Erteilung einer Lizenz des Minister of Commerce oder des Director-General of the Department of Business Development according to the Foreign Business Act B.E. 2542 oder ein Certificate of Promotion des Board of Investment oder eine Regierungskonzession voraus. Alle anderen Direktinvestitionen müssten insofern, um unter den Schutz des Investitionsförderungsvertrags zu fallen, ein Certificate of Approval for Protection (C.A.P.) beim Committee on the Approval for the Protection of Investment beantragen. Diese und ggf. weitere entsprechende Dokumente müssen im Zeitpunkt der Entscheidung über einen etwaigen Garantieantrag vorliegen. Davon abgesehen obliegt es dem Garantienehmer jedoch gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen ohnehin, in Thailand erforderliche Genehmigungen o. Ä. einzuholen.

Bei Thailand handelt es sich um ein Land, für das im Rahmen der Diversifizierungsstrategie des Bundes für die Investitionsgarantien vergünstigte Garantiekonditionen zur Anwendung kommen. Nähere Informationen zu den Erleichterungen erhalten Sie hier.
 

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

 

Alle Angaben ohne Gewähr