DIA-Report Nr. 42

16.11.2022

Bundesregierung trifft Grundsatzentscheidung zu Investitionsgarantien – Anreize für stärkere Diversifizierung der Außenwirtschaft

Die Bundesregierung hat eine Veränderung ihrer Deckungspraxis für die Investitionsgarantien des Bundes beschlossen. Deutsche Unternehmen sollen noch wirkungsvoller bei der Erschließung neuer Märkte unterstützt werden. Dies gilt für Projekte in Staaten, die bisher nicht im Fokus der Wirtschaft standen, jedoch großes Potential bieten. Konkret geplant sind günstigere Garantiekonditionen, die Anreize für Investitionen in diesen Staaten bieten. Deutsche Auslandsinvestitionen sollen damit auf eine breitere Grundlage gestellt werden. Die genaue Auflistung der in Frage kommenden Länder und die konkrete Ausgestaltung der Konditionen wird durch die Bundesregierung bis Jahresende erarbeitet.

 

Teil des Grundsatzbeschlusses ist zudem eine moderate, aber zielgenaue Verschärfung der Deckungskonditionen in solchen Staaten, in denen es zu einer übermäßigen Konzentration an abgesicherten Projekten gekommen ist: In Ländern mit einem Anteil von mehr als 20 % am gesamten Deckungsvolumen der Investitionsgarantien wird das jährliche Garantieentgelt ab sofort von bisher im Regelfall 0,50 % auf 0,55 % des abgesicherten Investitionsvolumens erhöht.

 

Zusätzlich wird eine Absicherungsgrenze von maximal drei Milliarden Euro pro Unternehmen und Zielstaat eingeführt (sog. Deckungsplafond), wobei die Werte verbundener Unternehmen zusammengerechnet werden (Konzernbetrachtung). Ausnahmen sind nur in bestimmten, eng begrenzten Fällen möglich, sofern ein besonderes strategisches Interesse Deutschlands vorliegt. Diese Absicherungsgrenze entspricht rund 10 % des aktuellen Gesamtdeckungsvolumens der Investitionsgarantien. Sie soll alle drei Jahre überprüft und, falls erforderlich, angepasst werden. Durch die Einführung des Deckungsplafonds werden Risiken breiter gestreut. Bestehende Garantien oberhalb des Deckungsplafonds werden nur noch für eine Übergangszeit von fünf Jahren und unter verschärften Bedingungen verlängert.

 

Mit den Investitionsgarantien des Bundes, einem bewährten Instrument der Außenwirtschaftsförderung, können deutsche Unternehmen förderungswürdige Investitionen in Schwellen- und Entwicklungsländern gegen politische Risiken wie Krieg, Enteignungen und Kapital- und Transferbeschränkungen absichern. Die Entscheidung hierüber trifft ein Interministerieller Ausschuss, dem neben dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auch das Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt sowie das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung angehören.

 

Die Grundsatzentscheidung der Bundesregierung zur Neujustierung des Garantieinstrumentes ist ab sofort Grundlage für die Entscheidungspraxis bei der Vergabe von Investitionsgarantien.