DIA-Report Nr. 29

17.05.2021

Allgemeine Informationen

Jahresbericht Investitionsgarantien 2020 veröffentlicht

Wir freuen uns, Ihnen den Jahresbericht 2020 für die Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland erstmalig in einem neuen, rein digitalen Format zur Verfügung zu stellen.

In einem stark durch die COVID-19-Pandemie geprägten Investitionsumfeld ist das neu übernommene Garantievolumen im Jahr 2020 mit 0,9 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen. Gleichzeitig weist das Volumen der Neuanträge mit 7 Milliarden Euro den höchsten Wert der letzten fünf Jahre auf.  

Diese stark gestiegene Nachfrage verdeutlicht, dass deutsche Unternehmen weiterhin in erheblichem Umfang in Entwicklungs- und Schwellenländern investieren und eine Absicherung durch Investitionsgarantien angesichts weltweit spürbarer politischer Risiken oftmals eine wesentliche Voraussetzung für die Investitionsentscheidung ist.

Neben grundlegenden Informationen zu den Investitionsgarantien und aktuellen Projektbeispielen enthält der Jahresbericht auch die Ergebnisse einer Garantienehmerumfrage sowie einen Gastbeitrag des Instituts für Weltwirtschaft zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie.  

 

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!  

 

Deckungspraxis

Mexiko

Der Interministerielle Ausschuss für Investitionsgarantien (IMA) hat in seiner April-Sitzung über einen Garantieantrag im Zusammenhang mit einer Investition in Mexiko entschieden. Dabei konnte eine vollumfängliche Kapitaldeckung gewährt werden.

Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 23. Februar 2001 in Kraft getretenen deutsch-mexikanischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag (IFV) gegeben. Allerdings geht die Grundlage für den Rechtsschutz mit dessen Inkrafttreten auf das von der EU verhandelte Freihandelsabkommen mit Mexiko (EUMFTA) und die darin enthaltenen Investitionsschutzbestimmungen über.

Die Deckung wurde aufgrund des voraussichtlichen Inkrafttretens des EUMFTA während der Laufzeit der Garantie sowohl auf Basis des IFV als auch auf Basis des Investitionsschutzabkommens vom Bund übernommen. Vor dem Hintergrund der vorgesehenen Kündigungs- und Nachwirkungsfrist des EUMFTA beträgt die Laufzeit der Garantie zunächst 13 Jahre.

Sowohl der deutsch-mexikanische IFV als auch das Freihandelsabkommen gewährleisten den unverzüglichen freien Transfer von Zahlungsströmen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen. Das Freihandelsabkommen wird jedoch im Unterschied zum IFV voraussichtlich keine maximale Transferfrist von zwei Monaten aufweisen. Vor diesem Hintergrund tritt nach Inkrafttreten des EUMFTA der Garantiefall bei Unmöglichkeit der Konvertierung oder des Transfers von Beträgen nach Deutschland (KT-Fall) erst nach sechs Monaten ein.

Gemäß der Entscheidungspraxis des IMA behält sich der Bund zur Vermeidung von Risiken, die sich aus der sog. „Calvo-Klausel“ ergeben, die Ausübung seines völkerrechtlichen Schutzrechts vor. Die Klausel besagt, dass jeder Ausländer als Mexikaner zu betrachten ist und darauf zu verzichten hat, bei Streitigkeiten den Schutz seiner Regierung anzurufen. Die Klausel findet sich vor allem in Konzessions-, Investitions- oder Gründungsverträgen einer mexikanischen Gesellschaft. Bislang sind allerdings keine Fälle bekannt geworden, in denen Mexiko die „Calvo-Klausel“ zum Nachteil des Investors angewendet hat.

 

Veranstaltungen aktuell

Unter der Rubrik Veranstaltungen bieten wir Ihnen regelmäßig neue Möglichkeiten an, Vorteile und Nutzen der Investitionsgarantien anhand von Vorträgen, Diskussionen und persönlichen Gesprächen kennenzulernen.

IHK-Regionalforum Afrika: Fokus Erneuerbare Energien und grüner Wasserstoff

In der Transformation zur emissionsfreien Energiegewinnung gilt Wasserstoff als Energieträger der Zukunft. Die virtuelle Veranstaltung am 18. Mai beleuchtet im ersten Teil Geschäftsmöglichkeiten im Bereich Erneuerbare Energien und grünem Wasserstoff in Marokko und Südafrika. In der zweiten Hälfte richtet sich der Fokus auf Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Geschäfte in ebenjener Branche in Afrika.

Unser Experte Matthias Koster (matthias.koster@de.pwc.com) wird Ihnen in diesem Rahmen für individuelle Beratungsgespräche zur Verfügung stehen.

Das Forum ist eine Kooperationsveranstaltung der IHK Reutlingen, des IHK-Netzwerkbüros Afrika, des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg, der Baden-Württemberg International (BW_i), und den GIZ - Business Scouts for Development.

  • 18. Mai 2021 von  10:00 bis 14:30 Uhr
     

Über den Tellerrand geschaut

Jahresbericht Exportkreditgarantien 2020 veröffentlicht 

Mit zahlreichen Unterstützungsprogrammen und einem 5-Punkte Maßnahmenpaket hat die Bundesregierung dafür Sorge getragen, dass auch im Pandemiejahr 2020 Lieferungen und Leistungen sowie Exportfinanzierungen mit Exportkreditgarantien abgesichert werden konnten.

Am Ende lag das Deckungsvolumen bei 16,7 Milliarden Euro. Die Covid-19-Pandemie und der Umgang mit ihr ist ein wesentliches, aber bei weitem nicht das einzige Thema des nun veröffentlichten Jahresberichts 2020 über die Exportkreditgarantien des Bundes. Weitere Schwerpunkte des erstmals ausschließlich digital veröffentlichten Berichts sind die Ergebnisse der vom Bund in Auftrag gegebenen Digitalisierungsstudie, die Erfahrungsberichte der Finanzierungsexpertinnen und Finanzierungsexperten in Nairobi, Dubai und Singapur sowie die deutsche EU-Ratspräsidentschaft und die unter dem Vorsitz Deutschlands erzielten Fortschritte bei der Weiterentwicklung des internationalen Rahmenwerks für Exportkreditgarantien.

Nähere Informationen finden Sie hier.