DIA-Report Nr. 35

28.04.2022

Deckungspraxis

Serbien

Im Rahmen der Sitzung des Interministeriellen Ausschuss für Investitionsgarantien (IMA) vom 27. April 2022 wurde nach längerer Zeit wieder über einen Garantieantrag im Zusammenhang mit einer Investition in Serbien entschieden. Dabei konnte eine vollumfängliche Kapitaldeckung gewährt werden.

Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 25. Oktober 1990 in Kraft getretenen und für Serbien fortgeltenden deutsch-jugoslawischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag gegeben. Die Anwendbarkeit dieses Vertrages ist nicht von der Erteilung besonderer Genehmigungen abhängig.

Nicaragua

Auf der Basis des seit dem 19. Januar 2001 bestehenden, bilateralen Investitionsförderungs- und -schutzvertrages hat der Bund zudem positiv über einen Antrag im Zusammenhang mit einer Investition in Nicaragua entschieden und dabei auch eine vollumfängliche Kapitaldeckung gewährt.

Guatemala

Neben Nicaragua wurde in der IMA-Sitzung vom 27. April 2022 über einen weiteren Antrag für eine Investition in einem mittelamerikanischen Land entschieden. Für eine deutsche Investition in Guatemala hat der Bund dabei eine vollumfängliche Deckung sowohl für das investierte Kapital als auch die fälligen Erträge übernommen.

Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 29. Oktober 2006 in Kraft getretenen deutsch-guatemaltekischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag gegeben.

Veranstaltung

Unter der Rubrik Veranstaltungen bieten wir Ihnen regelmäßig neue Möglichkeiten an, Vorteile und Nutzen der Investitionsgarantien anhand von Vorträgen, Diskussionen und persönlichen Gesprächen kennenzulernen.

Online-Workshop der IHK Magdeburg "Fit für den Export" 

Die IHK Magdeburg lädt am 18. Mai 2022 zum Online-Workshop „Fit für den Export: Exportkredit- und Investitionsgarantien“ ein. Gemeinsam mit unserem Experten Herwig Maaßen (herwig.maassen@de.pwc.com) und Igor Sufraga von der Euler Hermes Aktiengesellschaft bietet Ihnen die IHK Magdeburg mit dieser Veranstaltung die Möglichkeit, über alle Entwicklungen der Investitions- und Exportkreditgarantien auf dem Laufenden gehalten zu werden.

Sie erhalten von den Experten u.a. folgende Informationen:

-        Aktuelle Auswirkungen auf die Weltwirtschaft und die Möglichkeit der Investitions- und Exportkreditgarantien zur Unterstützung Ihrer Auslandsaktivitäten

-        Welche Länder und Märkte sind besonders betroffen?

-        Wie können Sie die Investitions- und Exportkreditgarantien konkret nutzen?

Anmelden können Sie sich hier:

         18. Mai 2022 von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr