Albanien (Diversifizierungsziel)
Länderliste:
Investitionen
Deckungspraxis
Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 18. August 1995 in Kraft getretenen deutsch-albanischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag gegeben. Nach bisheriger Entscheidungspraxis des Bundes ist der Vertrag nur auf Kapitalanlagen anwendbar, die vom zuständigen Fachministerium und von der albanischen Privatisierungsagentur genehmigt sind. Für Schlüsselbereiche der Wirtschaft ist zusätzlich eine Zustimmung des Ministerrats erforderlich. Davon abgesehen obliegt es dem Garantienehmer jedoch gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen ohnehin, in Albanien erforderliche Genehmigungen o. Ä. einzuholen. Angesichts der wirtschaftlichen Situation des Landes hat der Bund bei seinen letzten Entscheidungen für Projekte in Albanien die Auszahlungsfrist einer Entschädigung für Beteiligungen nach Realisierung von Konvertierungs- und Transferrisiken (KT-Fall) und/ oder Zahlungsverboten oder Moratorien (Moratoriumsfall) von 6 auf 9 Monate verlängert.
Bei Albanien handelt es sich um ein Land, für das im Rahmen der Diversifizierungsstrategie des Bundes für die Investitionsgarantien vergünstigte Garantiekonditionen zur Anwendung kommen. Nähere Informationen zu den Erleichterungen erhalten Sie hier.
Weitere Informationen
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