Philippinen (Diversifizierungsziel)

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Investitionen

Deckungspraxis

Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 1. Februar 2000 in Kraft getretenen deutsch-philippinischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag gegeben. Ein früherer Schadensfall, der eine Deckungssperre für die Übernahme von Investitionsgarantien für Investitionen auf den Philippinen ausgelöst hatte, konnte zwischenzeitlich beigelegt werden. Der Vertragstext nennt keine speziellen Genehmigungs- oder Zulassungserfordernisse hinsichtlich seiner Anwendbarkeit. Für den freien Transfer von Zahlungen im Zusammenhang mit Investitionen sieht der Vertragstext vor, dass die Investitionen auf den Philippinen zugelassen und zum Zeitpunkt ihrer Vornahme den zuständigen philippinischen Regierungsorganisationen gemeldet worden sind. Davon abgesehen obliegt es dem Garantienehmer gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen ohnehin, auf den Philippinen erforderliche Genehmigungen o. Ä. einzuholen. Der Bund wird bei seiner Entscheidung die aktuelle Situation im Land berücksichtigen.

Bei den Philippinen handelt es sich um ein Land, für das im Rahmen der Diversifizierungsstrategie des Bundes für die Investitionsgarantien vergünstigte Garantiekonditionen zur Anwendung kommen. Nähere Informationen zu den Erleichterungen erhalten Sie hier.
 

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

 

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