Ägypten (Diversifizierungsziel)

Länderliste:

Investitionen

Deckungspraxis

Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den, am 22. November 2009 in Kraft getretenen, deutsch-ägyptischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag (IFV) gegeben. Die Anwendbarkeit dieses Vertrages ist nicht von der Erteilung besonderer Genehmigungen abhängig. Davon abgesehen obliegt es dem Garantienehmer jedoch gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen ohnehin, in Ägypten erforderliche Genehmigungen o. Ä. einzuholen. Angesichts der wirtschaftlichen Situation in Ägypten hat der Bund zuletzt die Auszahlungsfrist einer Entschädigung nach Realisierung von Konvertierungs- und Transferrisiken (KT-Fall) und/ oder Zahlungsverboten oder Moratorien (ZM-Fall) von 6 auf 9 Monate verlängert. Der Bund wird bei seiner Entscheidung die aktuelle Situation im Land berücksichtigen.

Bei Ägypten handelt es sich um ein Land, für das im Rahmen der Diversifizierungsstrategie des Bundes für die Investitionsgarantien vergünstigte Garantiekonditionen zur Anwendung kommen. Nähere Informationen zu den Erleichterungen erhalten Sie hier.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

Die wichtigsten GTAI-Länderinformationen zu Afrika finden Sie auf einen Blick auf der digitalen Plattform Africa Business Guide.

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