Argentinien (Diversifizierungsziel)
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Investitionen
Deckungspraxis
Nachdem ein langjähriger Schadensfall Mitte 2021 endgültig gelöst werden konnte, ist die Bundesregierung wieder bereit, die Übernahme von Garantien für Investitionen deutscher Unternehmen in Argentinien zu prüfen. Der Bund hat im August 2021 wieder eine Garantie für Investitionen eines deutschen Unternehmens in Argentinien übernommen. Die für eine Garantieübernahme erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 8. November 1993 in Kraft getretenen deutsch-argentinischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag gegeben. Der Vertragstext nennt keine speziellen Genehmigungs- oder Zulassungserfordernisse hinsichtlich seiner Anwendbarkeit. Davon abgesehen obliegt es dem Garantienehmer jedoch gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen ohnehin, in Argentinien erforderliche Genehmigungen o. Ä. einzuholen. Der Bund wird bei seinen Entscheidungen die aktuelle wirtschaftliche und politische Situation im Land berücksichtigen.
Bei Argentinien handelt es sich um ein Land, für das im Rahmen der Diversifizierungsstrategie des Bundes für die Investitionsgarantien vergünstigte Garantiekonditionen zur Anwendung kommen. Nähere Informationen zu den Erleichterungen erhalten Sie hier.
Weitere Informationen
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