Brasilien (Diversifizierungsziel)

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Investitionen

Deckungspraxis

Die Übernahme einer Investitionsgarantie ist insbesondere von einem ausreichenden Rechtsschutz im Anlageland abhängig. Der am 21. September 1995 unterzeichnete deutsch-brasilianische Investitionsförderungs- und -schutzvertrag (IFV) ist noch nicht in Kraft getreten, allerdings sind Investitionen in Brasilien grundsätzlich auf Basis der nationalen Rechtsordnung garantiefähig. Bislang wurde grundsätzlich ein um 10 % erhöhtes Garantieentgelt erhoben. Gleichzeitig handelt es sich bei Brasilien um ein Land, für das im Rahmen der Diversifizierungsstrategie des Bundes grundsätzlich vergünstigte Garantiekonditionen zur Anwendung kommen. Nähere Informationen zu den Erleichterungen erhalten Sie hier. Die sich aus diesem Zusammenspiel ergebenden finalen Garantiekonditionen erläutern wir Ihnen gerne im Antragsprozess.

Dem Garantienehmer obliegt es gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen grundsätzlich, alle in Brasilien erforderlichen Genehmigungen o. Ä. einzuholen, wie z.B. die Investition beim Banco Central do Brasil registrieren zu lassen. 

Darüber hinaus wird der Bund bei seinen Entscheidungen die aktuelle wirtschaftliche und politische Situation im Land berücksichtigen. 

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

 

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