Brasilien (Diversifizierungsziel)
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Investitionen
Deckungspraxis
Der am 21. September 1995 unterzeichnete deutsch-brasilianische Investitionsförderungs- und -schutzvertrag ist noch nicht in Kraft getreten, allerdings sind Investitionen in Brasilien grundsätzlich auf Basis der nationalen Rechtsordnung garantiefähig. Es wird ein erhöhtes Garantieentgelt von 0,55 % p. a. erhoben. Dem Garantienehmer obliegt es gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen grundsätzlich, alle in Brasilien erforderlichen Genehmigungen o. Ä. einzuholen, wie z.B. die Investition beim Banco Central do Brasil registrieren zu lassen.
Bei Brasilien handelt es sich um ein Land, für das im Rahmen der Diversifizierungsstrategie des Bundes für die Investitionsgarantien vergünstigte Garantiekonditionen zur Anwendung kommen. Nähere Informationen zu den Erleichterungen erhalten Sie hier.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).
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