Cabo Verde
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Investitionen
Deckungspraxis
Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 15. Dezember 1993 in Kraft getretenen deutsch-kap-verdischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag gegeben. Die Anwendbarkeit dieses Vertrages ist nicht von der Erteilung besonderer Genehmigungen abhängig. Davon abgesehen obliegt es dem Garantienehmer jedoch gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen ohnehin, in Kap Verde erforderliche Genehmigungen o. Ä. einzuholen. Aufgrund einer intensiven Risikoanalyse hat sich der Bund zuletzt nicht in der Lage gesehen, die Ertragsdeckung in die Garantie mit einzubeziehen. Zu weiteren Deckungsbeschränkungen könnte es bei Übernahme von Garantie für beteiligungsähnliche Darlehen kommen. Der Bund wird bei seiner Entscheidung die aktuelle Situation im Land berücksichtigen.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).
Die wichtigsten GTAI-Länderinformationen zu Afrika finden Sie auf einen Blick auf der digitalen Plattform Africa Business Guide.
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