Chile (Diversifizierungsziel)

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Investitionen

Deckungspraxis

Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 8. Mai 1999 in Kraft getretenen deutsch-chilenischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag gegeben. Der Vertragstext nennt keine speziellen Genehmigungs- oder Zulassungserfordernisse hinsichtlich seiner Anwendbarkeit. Davon abgesehen obliegt es dem Garantienehmer jedoch gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen ohnehin, in Chile erforderliche Genehmigungen o. Ä. einzuholen.

Bei Chile handelt es sich um ein Land, für das im Rahmen der Diversifizierungsstrategie des Bundes für die Investitionsgarantien vergünstigte Garantiekonditionen zur Anwendung kommen. Nähere Informationen zu den Erleichterungen erhalten Sie hier.
 

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

 

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