Dominikanische Republik
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Investitionen
Deckungspraxis
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Dominikanischen Republik besteht kein Investitionsförderungs- und -schutzvertrag. Ob und unter welchen Voraussetzungen der Rechtsschutz aufgrund der innerstaatlichen Rechtsordnung gewährt werden kann, müsste anhand eines konkreten Projektes geprüft werden. Davon abgesehen obliegt es dem Garantienehmer jedoch gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen ohnehin, in der Dominikanischen Republik erforderliche Genehmigungen o. Ä. einzuholen. Ohne bestehenden Investitionsfördervertrag ist nicht auszuschließen, dass der Bund bei der Übernahme einer Deckung ggf. ein erhöhtes Garantieentgelt erheben wird.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).
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