Eritrea

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Investitionen

Deckungspraxis

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Eritrea besteht kein Investitionsförderungs- und -schutzvertrag. Ob und unter welchen Voraussetzungen der Rechtsschutz aufgrund der innerstaatlichen Rechtsordnung gewährt werden kann, müsste anhand eines konkreten Projektes geprüft werden. Dem Garantienehmer obliegt es gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen grundsätzlich, in Eritrea erforderliche Genehmigungen o. Ä. einzuholen.
 

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

Die wichtigsten GTAI-Länderinformationen zu Afrika finden Sie auf einen Blick auf der digitalen Plattform Africa Business Guide.

 

Alle Angaben ohne Gewähr