Guyana
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Investitionen
Deckungspraxis
Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 8. März 1994 in Kraft getretenen deutsch-guyanischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag gegeben. Der Vertragstext sieht hinsichtlich seiner Anwendbarkeit grundsätzlich ein Genehmigungserfordernis vor. Ob und in welcher Ausgestaltung dies zurzeit benötigt wird, müsste anhand des konkreten Projekts geprüft werden. Soweit erforderlich, müsste die Genehmigung dem Bund zum Zeitpunkt der Garantieübernahme vorliegen. Davon abgesehen obliegt es dem Garantienehmer jedoch gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen ohnehin, in Guyana erforderliche Genehmigungen o. Ä. einzuholen.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).
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