Haiti
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Investitionen
Deckungspraxis
Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 1. Dezember 1975 in Kraft getretenen deutsch-haitianischen Investitionsförderungsvertrag gegeben. Der Vertragstext sieht hinsichtlich seiner Anwendbarkeit grundsätzlich ein Genehmigungs- und Zulassungserfordernis vor. Ob und in welcher Ausgestaltung dies zurzeit benötigt wird, müsste anhand des konkreten Projekts geprüft werden. Sofern erforderlich müssten diese dem Bund zum Zeitpunkt der Garantieübernahme vorliegen. Davon abgesehen obliegt es dem Garantienehmer jedoch gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen ohnehin, in Haiti erforderliche Genehmigungen o. Ä. einzuholen.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).
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