Hongkong
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Investitionen
Deckungspraxis
Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 19. Februar 1998 in Kraft getretenen Investitionsförderungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Hongkong gegeben. Die Anwendbarkeit dieses Vertrages ist nicht von der Erteilung besonderer Genehmigungen abhängig. Davon abgesehen obliegt es dem Garantienehmer jedoch gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen ohnehin, in Hongkong erforderliche Genehmigungen o.ä. einzuholen.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).
Alle Angaben ohne Gewähr