Indonesien (Diversifizierungsziel)

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Investitionen

Deckungspraxis

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien besteht seit der Kündigung durch Indonesien zum 1. Juni 2017 kein Investitionsförderungs- und -schutzvertrag mehr. Angesichts der Bedeutung des indonesischen Marktes für deutsche Unternehmen wird der Bund jedoch anhand eines konkreten Projekts wohlwollend prüfen, ob Garantien für deutsche Investitionen in Indonesien auf Basis der innerstaatlichen Rechtsordnung übernommen werden können. Auch ein zwischen der EU, den EU-Mitgliedsstaaten und der Republik Indonesien derzeit verhandeltes Freihandelsabkommen, welches Investitionsschutz umfassen soll, könnte zukünftig Grundlage für den Rechtsschutz werden.

Dem Garantienehmer obliegt es gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen, alle in Indonesien erforderlichen Genehmigungen o. Ä. einzuholen.

Darüber hinaus wird der Bund bei seinen Entscheidungen die aktuelle wirtschaftliche und politische Situation im Land berücksichtigen.

Bei Indonesien handelt es sich um ein Land, für das im Rahmen der Diversifizierungsstrategie des Bundes für die Investitionsgarantien vergünstigte Garantiekonditionen zur Anwendung kommen. Nähere Informationen zu den Erleichterungen erhalten Sie hier.
 

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

 

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