Indonesien (Diversifizierungsziel)

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Investitionen

Deckungspraxis

Die Übernahme einer Investitionsgarantie ist insbesondere von einem ausreichenden Rechtsschutz im Anlageland abhängig. Seit der Kündigung des deutsch-indonesischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrags (IFV) zum 2. Juni 2017 hat der Bund keine Garantien für Neuinvestitionen deutscher Unternehmen in Indonesien mehr übernommen. Angesichts der Bedeutung des indonesischen Marktes für deutsche Unternehmen und insbesondere zur weiteren Diversifizierung der Außenwirtschaftsbeziehungen hat sich der Bund nach intensiver Risikoanalyse im April 2024 bereiterklärt, die Prüfung von Anträgen auf Garantien für deutsche Investitionen in Indonesien wieder aufzunehmen und über solche Anträge nunmehr auf Basis der innerstaatlichen Rechtsordnung Indonesiens zu entscheiden.

Um dem im Vergleich zu einem bestehenden IFV dabei prinzipiell erhöhten Rechtsschutzrisiko Rechnung zu tragen, hat der Bund für die Garantieübernahme auf Basis der innerstaatlichen Rechtsordnung Indonesiens grundsätzlich ein um 20 % erhöhtes Garantieentgelt festgesetzt. Gleichzeitig handelt es sich bei Indonesien um ein Land, für das im Rahmen der Diversifizierungsstrategie des Bundes grundsätzlich vergünstigte Garantiekonditionen zur Anwendung kommen. Nähere Informationen zu den Erleichterungen erhalten Sie hier. Die sich aus diesem Zusammenspiel ergebenden finalen Garantiekonditionen erläutern wir Ihnen gerne im Antragsprozess.

Dem Garantienehmer obliegt es gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen zudem, alle in Indien erforderliche Genehmigungen o. Ä. einzuholen.

Darüber hinaus wird der Bund bei seinen Entscheidungen die aktuelle wirtschaftliche und politische Situation im Land berücksichtigen.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

 

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