Kamerun

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Investitionen

Deckungspraxis

Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 15. Dezember 1993 in Kraft getretenen deutsch-kamerunischen Investitionsförderungsvertrag gegeben. Der Vertragstext sieht hinsichtlich seiner Anwendbarkeit ein Genehmigungserfordernis vor. Ob und in welcher Ausgestaltung dies zurzeit benötigt wird, müsste anhand des konkreten Projekts geprüft werden. Sofern erforderlich, müsste die Genehmigung dem Bund zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Garantieantrag vorliegen. Davon abgesehen obliegt es dem Garantienehmer jedoch gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen ohnehin, in Kamerun erforderliche Genehmigungen o. Ä. einzuholen.
 

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

Die wichtigsten GTAI-Länderinformationen zu Afrika finden Sie auf einen Blick auf der digitalen Plattform Africa Business Guide.

 

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