Katar
Filtern nach:
Investitionen
Deckungspraxis
Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 19. Januar 1999 in Kraft getretenen deutsch-katarischen Investitionsförderungsvertrag gegeben. Der Vertragstext sieht hinsichtlich seiner Anwendbarkeit ein Zulassungserfordernis vor. Ob und in welcher Ausgestaltung dies zurzeit benötigt wird, müsste anhand des konkreten Projekts geprüft werden. Sofern erforderlich, müsste die Zulassung dem Bund zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Garantieantrag vorliegen. Davon abgesehen obliegt es dem Garantienehmer jedoch gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen ohnehin, in Katar erforderliche Genehmigungen o. Ä. einzuholen.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).
Alle Angaben ohne Gewähr