Kuba
Filtern nach:
Investitionen
Deckungspraxis
Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 22. November 1998 in Kraft getretenen deutsch-kubanischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag gegeben. Der Vertragstext sieht hinsichtlich seiner Anwendbarkeit ein Genehmigungserfordernis vor. In welcher Ausgestaltung dies zurzeit benötigt wird, müsste anhand eines konkreten Projekts geprüft werden. Die Genehmigung muss zum Zeitpunkt der Entscheidung über einen Garantieantrag vorliegen. Davon abgesehen obliegt es dem Garantienehmer jedoch gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen ohnehin, in Kuba erforderliche Genehmigungen o. Ä. einzuholen. Der Bund wird bei seiner Entscheidung die aktuelle wirtschaftliche und politische Situation in Kuba berücksichtigen.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).
Alle Angaben ohne Gewähr