Madagaskar

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Investitionen

Deckungspraxis

Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 21. März 1966 in Kraft getretenen deutsch-madagassischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag gegeben. Der Vertragstext sieht hinsichtlich seiner Anwendbarkeit ggf. ein Zulassungserfordernis vor. Ob und in welcher Ausgestaltung dies zurzeit benötigt wird, müsste anhand des konkreten Projekts geprüft werden. Sofern erforderlich, müsste die Zulassung dem Bund zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Garantieantrag vorliegen. Davon abgesehen obliegt es dem Garantienehmer jedoch gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen ohnehin, in Madagaskar erforderliche Genehmigungen o. Ä. einzuholen.
 

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

Die wichtigsten GTAI-Länderinformationen zu Afrika finden Sie auf einen Blick auf der digitalen Plattform Africa Business Guide.

 

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