Montenegro (Diversifizierungsziel)

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Investitionen

Deckungspraxis

Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 25. Oktober 1990 in Kraft getretenen und für Montenegro auf Basis des Notenwechsels vom 31. März 2011 fortgeltenden deutsch-jugoslawischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag gegeben. Der Vertragstext nennt keine speziellen Genehmigungs- oder Zulassungserfordernisse hinsichtlich seiner Anwendbarkeit. Davon abgesehen obliegt es dem Garantienehmer jedoch gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen ohnehin, in Montenegro erforderliche Genehmigungen o. Ä. einzuholen.

Bei Montenegro handelt es sich um ein Land, für das im Rahmen der Diversifizierungsstrategie des Bundes für die Investitionsgarantien vergünstigte Garantiekonditionen zur Anwendung kommen. Nähere Informationen zu den Erleichterungen erhalten Sie hier.
 

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

 

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