Nordmazedonien, Republik (Diversifizierungsziel)
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Investitionen
Deckungspraxis
Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 17. September 2000 in Kraft getretenen deutsch-mazedonischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag gegeben. Die Anwendbarkeit dieses Vertrages ist nicht von der Erteilung besonderer Genehmigungen abhängig. Davon abgesehen obliegt es dem Garantienehmer jedoch gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen ohnehin, in der Republik Nordmazedonien erforderliche Genehmigungen o. Ä. einzuholen. Bei der Übernahme von Garantien für beteiligungsähnliche Darlehen kann es zu Einschränkungen im Hinblick auf die Ertragsdeckung und die KT/ZM-Risiken kommen. Der Bund wird bei seiner Entscheidung die aktuelle Situation im Land berücksichtigen.
Bei der Republik Nordmazedonien handelt es sich um ein Land, für das im Rahmen der Diversifizierungsstrategie des Bundes für die Investitionsgarantien vergünstigte Garantiekonditionen zur Anwendung kommen. Nähere Informationen zu den Erleichterungen erhalten Sie hier.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).
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