Rumänien

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Investitionen

Deckungspraxis

Die Übernahme einer Investitionsgarantie ist insbesondere von einem ausreichenden Rechtsschutz im Anlageland abhängig. Der deutsch-rumänische Investitionsförderungs- und schutzvertrag ist aufgrund seiner Unvereinbarkeit mit Unionsrecht am 24. März 2022 ohne Nachwirkungsfrist außer Kraft getreten. Somit beurteilt sich der Rechtsschutz nach der innerstaatlichen Rechtsordnung Rumäniens. Vor diesem Hintergrund wird der Bund bei seiner Entscheidung die nationale Investitionsgesetzgebung sowie die aktuelle politische und wirtschaftliche Situation des Landes im Allgemeinen und die Einzelheiten des konkreten Projekts im Besonderen berücksichtigen.
 

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

 

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