Saudi Arabien
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Investitionen
Deckungspraxis
Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 8. Januar 1999 in Kraft getretenen deutsch-saudi-arabischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag gegeben. Der Vertragstext nennt keine speziellen Genehmigungs- oder Zulassungserfordernisse hinsichtlich seiner Anwendbarkeit. Davon abgesehen obliegt es dem Garantienehmer jedoch gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen ohnehin, in Saudi-Arabien erforderliche Genehmigungen o.ä. einzuholen.
Weitere Informationen
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