Tadschikistan
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Investitionen
Deckungspraxis
Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 25. Mai 2006 in Kraft getretenen deutsch-tadschikischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag gegeben. Der Vertragstext nennt keine speziellen Genehmigungserfordernisse hinsichtlich seiner Anwendbarkeit. Davon abgesehen obliegt es dem Garantienehmer jedoch gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen ohnehin, in Tadschikistan erforderliche Genehmigungen o. Ä. einzuholen. Aufgrund einer intensiven Risikoanalyse hat sich der Bund bislang noch nicht in der Lage gesehen, die Ertragsdeckung in die Garantie mit einzubeziehen.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).
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