Tansania

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Investitionen

Deckungspraxis

Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 12. Juli 1968 in Kraft getretenen deutsch-tansanischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag gegeben. Der Vertrag findet gemäß Artikel 1 nur auf Kapitalanlagen Anwendung, die als "genehmigtes Unternehmen" bezeichnet werden oder einen genehmigten Status nach den geltenden Gesetzen Tansanias vorweisen können. Diese Genehmigung muss dem Bund zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Garantieantrag vorliegen. Davon abgesehen obliegt es dem Garantienehmer jedoch gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen ohnehin, in Tansania erforderliche Genehmigungen o. Ä. einzuholen.
 

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

Die wichtigsten GTAI-Länderinformationen zu Afrika finden Sie auf einen Blick auf der digitalen Plattform Africa Business Guide.

 

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