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Investitionen

Deckungspraxis

Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 2. Juli 1999 in Kraft getretenen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten gegeben. Die Anwendbarkeit dieses Vertrages ist nicht von der Erteilung besonderer Genehmigungen abhängig. Davon abgesehen obliegt es dem Garantienehmer jedoch gemäß § 13 Abs. 1 der Allgemeinen Bedingungen ohnehin, in den Vereinigten Arabischen Emiraten erforderliche Genehmigungen o. Ä. einzuholen.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).

Alle Angaben ohne Gewähr