Venezuela
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Investitionen
Deckungspraxis
Zwar sind die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen durch den am 16. Oktober 1998 in Kraft getretenen deutsch-venezolanischen Investitionsförderungs-und -schutzvertrag (IFV) grundsätzlich gegeben. Angesichts der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Situation des Landes sowie der Sicherheitslage kann der Bund derzeit jedoch nicht über Garantieanträge für Investitionen in Venezuela entscheiden. Anträge können gleichwohl (vorläufig) registriert werden. Bis zu einer Wiederaufnahme der Entscheidungen über Garantieanträge für Investitionen in Venezuela würde keine Bearbeitungsgebühr erhoben.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Branchen- und Marktanalysen, Rahmenbedingungen für Investoren finden sie auf der Website von Germany Trade & Invest (GTAI).
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