DIA-Report Nr. 53

11.04.2024

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Jahresbericht Investitionsgarantien 2023 veröffentlicht

Der Jahresbericht 2023 für die Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland steht Ihnen online zur Verfügung. Danach übernahm der Bund im letzten Jahr neue Investitionsgarantien mit einem Garantievolumen von 1,5 Milliarden Euro. Die Ukraine belegte unter allen Märkten den ersten Rang gemessen an der Anzahl der genehmigten Anträge. 

In einem von politischen Unsicherheiten geprägten internationalen Umfeld nutzt eine wachsende Anzahl von Investoren das Förderinstrument zur Erschließung von Auslandsmärkten. So haben im Jahr 2023 65 Prozent der Garantienehmer erstmals eine Investitionsgarantie erhalten, wobei 70 Prozent der genehmigten Anträge von kleinen und mittleren Unternehmen gestellt wurden. Dies ist der höchste Wert in der Geschichte der Investitionsgarantien.

Die Bundesregierung war auch wieder im Krisenmanagement in zahlreichen Ländern aktiv. Zudem hat sie im Jahr 2023 Anreize für eine stärkere Diversifizierung der Außenwirtschaftsbeziehungen gesetzt und außerdem eine grundlegende Neuausrichtung der Investitionsgarantien im Hinblick auf die verstärkte Förderung klimafreundlicher Projekte beschlossen.
Der Jahresbericht enthält neben allgemeinen Informationen über die Investitionsgarantien auch anschauliche Projektbeispiele in der Ukraine, Malaysia und Bosnien und Herzegowina.


ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Entlastungsmaßnahmen bei den Investitionsgarantien

In den letzten Jahren investieren immer mehr mittelständische Unternehmen in chancenreichen, aber auch geopolitisch risikoreicheren Märkten und haben zuletzt verstärkt auch auf die Nutzung von Investitionsgarantien zurückgegriffen. Gleichzeitig verfügen KMU zumeist aber nicht über größere Personalressourcen zur Steuerung von Auslandsinvestitionen bzw. zur Beantragung von Förderinstrumenten. Um insbesondere diesen Unternehmen die Antragsstellung und die Verwaltung der Garantien zu vereinfachen, hat sich die Bundesregierung auf sechs Entlastungsmaßnahmen bei den Investitionsgarantien verständigt. Die Maßnahmen werden sukzessive im Laufe dieses Jahres umgesetzt.

Zu nennen wäre hier an erster Stelle ein vereinfachtes Antragsverfahren bei Investitionen bis 5 Mio. Euro in unkritischen Zielländern. Bei derartigen Investitionen sollen im Grundsatz alle für die Antragstellung erforderlichen Informationen im Antragsformular zusammengefasst werden. Zusätzliche Unterlagen und Projektinformationen werden nur in wenigen Ausnahmefällen erforderlich. Als weitere Maßnahme kann der Interministerielle Ausschuss zukünftig Grundsatzentscheidungen zu einem Investitionsprojekt treffen, auf deren Grundlage im Anschluss schnell und unbürokratisch über einzelne Investitionsschritte innerhalb des Gesamtprojekts entschieden wird.

Der Bearbeitungsaufwand für die Unternehmen in der Garantieverwaltung wird zukünftig durch längere Laufzeiten bei der Verlängerung von Garantien oder längere Fristen bei der Meldung von Einbringungen auf die Kapitalanlage reduziert. Zudem entfallen bislang gefertigte Nachträge zu den Investitionsgarantien bei der klassischen Darlehenstilgung. Letztlich erwartet die Bundesregierung grundsätzlich auch nur noch bei Projekten mit erheblichen umweltbezogenen, sozialen oder menschenrechtlichen Auswirkungen eine gesonderte, regelmäßige Berichterstattung nach Garantieübernahme. Dies gilt auch für bereits bestehende Garantien.

Weitergehende Informationen sind der Pressemitteilung des BMWK zu entnehmen.


Deckungspraxis

Indonesien

Seit dem Außerkrafttreten des deutsch-indonesischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrags (IFV) in Folge der Kündigung Indonesiens zum 2. Juni 2017 hat der Bund keine Garantien für Neuinvestitionen deutscher Unternehmen in Indonesien mehr übernommen. Angesichts der Bedeutung des indonesischen Marktes für deutsche Unternehmen und insbesondere zur weiteren Diversifizierung der Außenwirtschaftsbeziehungen hat sich der Bund nach intensiver Risikoanalyse nun bereiterklärt, die Prüfung von Anträgen auf Garantien für deutsche Investitionen in Indonesien wieder aufzunehmen. Fortan wird der Bund daher über Anträge zur Absicherung deutscher Investitionen in Indonesien auf Basis der innerstaatlichen Rechtsordnung Indonesiens entscheiden. 

Um dem im Vergleich zu einem bestehenden IFV dabei prinzipiell erhöhten Rechtsschutzrisiko Rechnung zu tragen, hat der Bund für die Garantieübernahme auf Basis der innerstaatlichen Rechtsordnung Indonesiens grundsätzlich ein um 20 % erhöhtes Garantieentgelt festgesetzt.

Da es sich bei Indonesien zugleich um ein Land handelt, für das im Rahmen der Diversifizierungsstrategie des Bundes für die Investitionsgarantien vergünstigte Garantiekonditionen beschlossen wurden, kommen für Indonesien-Projekte fortan im Ergebnis folgende Garantiekonditionen zur Anwendung: Erlass der Antragsgebühr, ein Garantieentgelt von 0,54 % p.a. sowie ein reduzierter Selbstbehalt von 2,5 %.

Nähere Informationen zu den Erleichterungen im Rahmen der Diversifizierungsstrategie des Bundes erhalten Sie hier.


Deckungspraxis

Malaysia

In der Sitzung des Interministeriellen Ausschusses (IMA) vom 10. April 2024 hat der Bund eine vollumfängliche Deckung für das investierte Kapital bei einem Projekt in Malaysia übernommen.

Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 06. Juli 1963 in Kraft getretenen

deutsch-malaysischen IFV gegeben.

Malaysia ist Teil der Diversifizierungsstrategie für die Investitionsgarantien. Folglich hat der IMA die Garantie mit vergünstigten Deckungskonditionen in Form einer Reduzierung des Selbstbehalts auf 2,5 % sowie einer Reduzierung des jährlichen Garantieentgelts auf 0,45 % p.a. übernommen.


Deckungspraxis

Ukraine

Der IMA hat auch erneut über Anträge für Investitionen in der Ukraine positiv entschieden.

Grundlage für den Rechtsschutz bei Investitionen in der Ukraine ist der am 29. Juni 1996 in Kraft getretene deutsch-ukrainische IFV. Über Neuanträge auf Übernahme von Investitionsgarantien in der Ukraine entscheidet der Bund unter Berücksichtigung der aktuellen Risikosituation. Es ist jedoch das erklärte Ziel der Bundesregierung, die Ukraine angesichts des russischen Angriffskrieges bestmöglich politisch und wirtschaftlich zu unterstützen.


VERANSTALTUNGEN 

Unter der Rubrik Veranstaltungen veröffentlichen wir regelmäßig neue Veranstaltungen, auf denen Sie die Möglichkeit haben, mit uns in Kontakt zu treten und näheres über das Instrument der Investitionsgarantien des Bundes zu erfahren.

VERANSTALTUNGEN 

Absicherung von Auslandsgeschäften

In der Veranstaltung der IHK Karlsruhe am 23.04.2024 werden Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Absicherung Ihrer Auslandsgeschäfte aufgezeigt.

Herr Herwig Maaßen von der PricewaterhouseCoopers GmbH wird hierbei die neue Diversifizierungs- und Klimastrategie des Bundes bei den Investitionsgarantien erläutern und zudem für individuelle Beratungsgespräche zur Verfügung stehen. Wenden Sie sich zur Abstimmung eines Beratungstermins bitte direkt an die IHK Karlsruhe.

Alle weiteren Informationen zum Programm der Veranstaltung sowie die Anmeldung finden Sie hier.


VERANSTALTUNGEN 

Exportfinanzierung und -absicherung

In vielen Auslandsmärkten nehmen aufgrund der geopolitischen Lage politische oder wirtschaftliche Unsicherheiten zu. Wie können Unternehmen diese erkennen und absichern, wenn sie internationale Märkte erschließen? In dem Webinar der IHK München und Oberbayern am 24.04.2024 wird Ihnen Herr Herwig Maaßen von der PricewaterhouseCoopers GmbH Voraussetzungen und Nutzen der Investitionsgarantien vorstellen.

Alle weiteren Informationen zum Programm des Webinars sowie die Anmeldung finden Sie hier.


VERANSTALTUNGEN 

Sourcingchancen auf dem Westbalkan

Das Kompetenz-Zentrum Südost-Europa der IHK Ulm veranstaltet am 25.04.2024 ein Webinar zur Region Westbalkan. Bei dem Online-Event werden Sie von kompetenten Experten erfahren, wie sich bestimmte Sektoren, z.B. die Metallverarbeitungsindustrie, in den Ländern entwickeln, welche Chancen und Herausforderungen es sich für Sie ergeben.

Herr Herwig Maaßen von der PricewaterhouseCoopers GmbH wird an diesem Webinar teilnehmen und ausführliche Informationen zu den Investitionsgarantien und insbesondere zu den verbesserten Deckungskonditionen für die Länder des Westbalkans berichten.

Alle weiteren Informationen zum Programm der Veranstaltung sowie die Anmeldung finden Sie hier.