DIA-Report Nr. 57
09.12.2024
Deckungspraxis
Indien
Der Interministerielle Ausschuss für Investitionsgarantien hat sich in seiner Dezember-Sitzung mit mehreren Anträgen für Investitionen in Indien befasst und jeweils einer vollumfänglichen Deckung für das investierte Kapital zugestimmt.
Indien hat den deutsch-indischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag (IFV) zum 3. Juni 2017 gekündigt. Aufgrund der erheblichen Bedeutung von Indien für deutsche Investoren übernimmt der Bund nach intensiver Risikoanalyse Garantien auf Basis der innerstaatlichen Rechtsordnung. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Verankerung eines Rechts auf angemessene Entschädigung bei Enteignungen in der indischen Gesetzgebung und der langen Dauer von Gerichtsverfahren vor indischen Gerichten wird jedoch grundsätzlich ein erhöhtes Garantieentgelt von 0,6 % p.a. erhoben und der Selbstbehalt des Garantienehmers im Enteignungsfall auf 10% festgelegt.
Gleichzeitig greifen im Rahmen der Diversifizierungsstrategie für Vorhaben in Indien jedoch vergünstigte Garantiekonditionen. Die verbesserten Garantiekonditionen umfassen eine Halbierung des Selbstbehalts und ein um 10 % reduziertes Garantieentgelt (hier dann 0,54 % p.a.).
Deckungspraxis
Ukraine
Des Weiteren wurde in der IMA-Sitzung erneut über mehrere Anträge für Investitionen in der Ukraine positiv entschieden. Dabei wurden vollumfängliche Deckungen – einschließlich Kriegsrisiko – für das zu investierende Kapital und die fälligen Erträge übernommen. Grundlage für den Rechtsschutz bei Investitionen in der Ukraine ist der am 29. Juni 1996 in Kraft getretene deutsch-ukrainische IFV.
Über Neuanträge auf Übernahme von Investitionsgarantien in der Ukraine entscheidet der Bund unter Berücksichtigung der aktuellen Risikosituation. Ursprünglich bestehende Einschränkungen im Deckungsumfang für Beteiligungen und Darlehen konnten zuletzt nahezu vollständig abgebaut werden. Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, die Ukraine angesichts des russischen Angriffskrieges bestmöglich politisch und wirtschaftlich zu unterstützen.
Zudem hat der IMA bei einigen Projekten eine besondere klimapolitische Förderungswürdigkeit festgestellt. Demnach erhielten die damit verbundenen Anträge verbesserte Garantiekonditionen in Form eines auf 2,5 % reduzierten Selbstbehalts, eines um 20 % reduzierten Entgeltsatzes von 0,4 % p.a. sowie einer auf 20 Jahre verlängerten Garantielaufzeit.
Über den Tellerrand geschaut
Indien Report des Auswärtigen Amtes
Der jüngst veröffentlichte Bericht des Auswärtigen Amtes „Focus on India“ unterstreicht die Bedeutung Indiens als wichtiges Diversifizierungsziel, das verbesserte Investitions- und Sicherheitsbedingungen bietet. Die indische Wirtschaft wächst schneller als andere große Volkswirtschaften und wird voraussichtlich bis 2030 die drittgrößte der Welt sein. Deutschland strebt an, die strategische Partnerschaft mit Indien zu vertiefen.
Die Bundesregierung setzt Anreize für eine stärkere Diversifizierung der Außenwirtschaftsbeziehungen und bietet vergünstigte Konditionen für die Übernahme von Investitionsgarantien in 35 ausgewählten Diversifizierungszielen an. Indien ist eines der ausgewählten Länder. Weitere Informationen zur Ausgestaltung der Diversifizierungsstrategie bei den Investitionsgarantien finden Sie auf unserer Website.
Den vollständigen Bericht des Auswärtigen Amtes finden Sie hier.
VERANSTALTUNGEN
Unter der Rubrik Veranstaltungen veröffentlichen wir regelmäßig neue Veranstaltungen, auf denen Sie die Möglichkeit haben, mit uns in Kontakt zu treten und Näheres über das Instrument der Investitionsgarantien des Bundes zu erfahren.
Podiumsdiskussion des Nah- und MittelOst-Verein
Am 04. Februar 2025 lädt der Nah- und MittelOst-Verein zu einer hybrid stattfindenden Podiumsdiskussion zu dem Thema „Chancen im Nahen und Mittleren Osten“ bei PwC in Hamburg ein.
Herr Matthias Koster wird seitens PwC an der Veranstaltung teilnehmen.
Alle weiteren Informationen finden Sie hier.