DIA-Report Nr. 61
01.09.2025
Allgemeine Informationen
Halbjahresbericht 2025 der Investitionsgarantien veröffentlicht
Der Halbjahresbericht 2025 der Investitionsgarantien des Bundes ist nun veröffentlicht. Das im ersten Halbjahr 2025 neu übernommene Garantievolumen betrug 0,7 Milliarden Euro und liegt damit unter dem Wert des entsprechenden Vorjahreszeitraums (1,0 Milliarden Euro). Die Anzahl der übernommenen Garantien ist jedoch nur leicht gesunken (erstes Halbjahr 2025: 26; erstes Halbjahr 2024: 28).
Bei Betrachtung des Volumens der genehmigten Anträge belegt die Ukraine erstmalig in der Historie der Investitionsgarantien den ersten Rang, gefolgt von Mexiko und Argentinien. Nach Anzahl der genehmigten Anträge belegt hingegen Mexiko im ersten Halbjahr 2025 den ersten Rang, gefolgt von der Ukraine und Indien.
Garantien für Investitionen in vier Zielmärkten der im November 2023 in Kraft getretenen Diversifizierungsstrategie wurden zu verbesserten Deckungskonditionen übernommen (Indien, Türkei, Argentinien und Vietnam). Demgegenüber hat der Bund im ersten Halbjahr 2025 erstmalig nach langer Zeit keine neuen Garantien für Projekte in der Volksrepublik China übernommen.
Deckungspraxis
Marokko
Der für Investitionsgarantien zuständige Interministerielle Ausschuss (IMA) hat in seiner aktuellen Sitzung im Zusammenhang mit einer Investition in Marokko vollumfänglichen Deckungsschutz für das eingesetzte Kapital gewährt.
Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 12. April 2008 in Kraft getretenen deutsch-marokkanischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag gegeben.
Bei Marokko handelt es sich um ein Land, für das im Rahmen der Diversifizierungsstrategie des Bundes für die Investitionsgarantien vergünstigte Garantiekonditionen (Befreiung von der Antragsgebühr, Reduzierung des Selbstbehalts auf 2,5 % sowie ein auf 0,45 % p.a. reduziertes Garantieentgelt) zur Anwendung kommen.
Nigeria
Der IMA hat zudem über einen Antrag für eine Investition in Nigeria beraten. Der Ausschuss konnte im Ergebnis einer vollumfänglichen Übernahme der Kapital- und Ertragsdeckung zustimmen. Zudem wurde das Projekt in die Kategorie Grün eingestuft, da die Wirtschaftsaktivität der Projektgesellschaft einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leistet. Der Garantienehmer erhält daher im Zuge der Klimastrategie verbesserte Deckungskonditionen (reduziertes Garantieentgelt von 0,4 % und reduzierter Selbstbehalt von 2,5 %).
Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 20. September 2007 in Kraft getretenen deutsch-nigerianischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag gegeben. Die politische Situation ist in Nigeria weitgehend stabil, während sich die wirtschaftliche Lage nach der Wirtschaftskrise der Vorjahre verbessert.
Peru
Des Weiteren hat der IMA in seiner aktuellen Sitzung der vollumfänglichen Deckungsübernahme für das bei einem Projekt in Peru eingesetzte Kapital zugestimmt. Damit gibt es nun drei unterschiedliche Projekte in Peru, die im aktuellen Bestand durch Garantien abgedeckt werden.
Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 1. Mai 1997 in Kraft getretenen deutsch-peruanischen Investitionsförderungs- und
-schutzvertrag gegeben. Bei Peru handelt es sich um ein Land, für das im Rahmen der Diversifizierungsstrategie des Bundes für die Investitionsgarantien vergünstigte Garantiekonditionen zur Anwendung kommen.
Serbien
Der IMA hat eine vollumfängliche Kapital- und Ertragsdeckung für eine Investition in Serbien übernommen.
Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 25. Oktober 1990 in Kraft getretenen und für Serbien fortgeltenden deutsch-jugoslawischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag gegeben. Auch bei Serbien handelt es sich um ein Land, für das im Rahmen der Diversifizierungsstrategie des Bundes für die Investitionsgarantien vergünstigte Garantiekonditionen zur Anwendung kommen.
Usbekistan
Zudem wurde von Seiten des IMA einer vollumfänglichen Garantieübernahme für ein Projekt in Usbekistan zugestimmt.
Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 23. Mai 1998 in Kraft getretenen deutsch-usbekischen Investitionsförderungs- und
-schutzvertrag gegeben. Usbekistan ist ebenfalls eines der Länder, für das im Zuge der Diversifizierungsstrategie des Bundes für Investitionsgarantien vergünstigte Garantiekonditionen gelten.
VERANSTALTUNGEN
Unter der Rubrik Veranstaltungen veröffentlichen wir regelmäßig neue Veranstaltungen, auf denen Sie die Möglichkeit haben, mit uns in Kontakt zu treten und Näheres über das Instrument der Investitionsgarantien des Bundes zu erfahren.
Ost-Ausschuss: Wiederaufbau der Ukraine (Infrastruktur & Landwirtschaft)
Zwischen Juni und September 2025 lädt der Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft herzlich zur Webinarreihe „Team Deutschland - Den Wiederaufbau der Ukraine gemeinsam voranbringen“ ein, die verschiedene Branchen abdeckt, darunter Maschinenbau, Energietechnik, Infrastruktur und Landwirtschaft.
Teilnehmer erhalten Einblicke in Investitions- und Exportkreditgarantien, haben die Möglichkeit zum praxisnahen Austausch mit Experten und können sich mit relevanten Verbänden und Ministerien vernetzen, um das deutsche Engagement in der Ukraine voranzubringen.
Am 12.09.2025 von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr findet das Webinar zum Thema Infrastruktur, Transport, Logistik statt. Am 17.09.2025 von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr folgt das Webinar zum Thema Landwirtschaft, Landtechnik, Nahrungsmittel.
Seitens PwC werden Felix Graf (felix.graf@pwc.com) und Matthias Koster (matthias.koster@pwc.com) an den beiden Veranstaltungen teilnehmen und Sie über die Details der Investitionsgarantien informieren.
Alle weiteren Informationen und das Programm zur Veranstaltungen finden Sie hier.
IHK für München und Oberbayern: Trade & Connect 2025
Auf der Trade & Connect 2025, welche am 19. November 2025 von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der IHK für München und Oberbayern stattfindet, erwartet Sie ein umfassendes Programm, das speziell dazu entwickelt wurde, Ihre Exportaktivitäten und internationalen Handelsbeziehungen zu stärken.
Freuen Sie sich auf Einzelberatungen durch Experten der Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs), spannende Netzwerkmöglichkeiten sowie aufschlussreiche Fachvorträge, die Ihnen Einblicke in die aktuellen Trendthemen des Auslandsgeschäfts geben. Das Programm richtet sich an Unternehmen jeder Größe, mit und ohne Erfahrung im Außenhandel, die daran interessiert sind, ihre internationalen Geschäfte sicherer und zukunftsfähiger zu gestalten.
Seitens der PricewaterhouseCoopers GmbH WPG wird Ihnen Herwig Maaßen (herwig.maassen@pwc.com) an einem Stand zu Fragen und Informationen rund um das Thema "Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland" zur Verfügung stehen. Zudem sind individuelle Beratungstermine vorab buchbar.
Alle weiteren Informationen und das Programm zur Veranstaltung finden Sie hier.