DIA-Report Nr. 63
09.12.2025
Deckungspraxis
Mexiko
Der für Investitionsgarantien zuständige Interministerielle Ausschuss (IMA) hat in seiner aktuellen Sitzung erstmalig über Anträge für deutsche Projekte im Zusammenhang mit einer Holdingkonstruktion in Mexiko positiv entschieden und gewährte eine vollumfängliche Deckungsübernahme für das investierte Kapital.
Gegenwärtig bietet noch der am 23. Februar 2001 in Kraft getretene deutsch-mexikanische Investitionsförderungs- und -schutzvertrag (IFV) den nötigen Rechtsschutz für deutsche Investitionen in Mexiko. Mit Inkrafttreten des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Mexiko (EUMFTA) und der darin enthaltenen Investitionsschutzregelungen wird jedoch die Grundlage für den Rechtsschutz von dieser neuen Vereinbarung abgelöst. Der gewährte Garantieschutz berücksichtigt bereits heute die Besonderheiten des EUMFTA.
Türkei
Zudem hat der IMA eine vollumfängliche Garantie für das bei einem Projekt in der Türkei investierte Kapital zuzüglich der fälligen Erträge übernommen. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Landes bleibt die Deckungspraxis bestehen, d.h. die Auszahlungsfrist für Konvertierungs- und Transferrisiken (KT-Fall) und/ oder Zahlungsverboten oder Moratorien (ZM-Fall) ist weiterhin um drei auf neun Monate verlängert.
Die Türkei ist Teil der Diversifizierungsstrategie des Bundes, weshalb vergünstigte Garantiekonditionen gelten (Reduzierung des Selbstbehalts auf 2,5 % sowie Reduzierung des jährlichen Garantieentgelts auf 0,45 % p.a.).
Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 16. Dezember 1965 in Kraft getretenen deutsch-türkischen IFV gegeben.
Ägypten
Der IMA hat einer vollumfänglichen Kapitaldeckung für Investitionen in Ägypten zugestimmt. Hierbei kommt gemäß letzter Entscheidungspraxis eine Verlängerung der Auszahlungsfrist für KT-/ZM-Risiken von sechs auf neun Monate zur Anwendung.
Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 22. November 2009 in Kraft getretenen deutsch-ägyptischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag (IFV) gegeben.
Auch bei Ägypten handelt es sich um ein Land, welches Teil der Diversifizierungsstrategie des Bundes für die Investitionsgarantien ist, wodurch vergünstigte Garantiekonditionen für Garantienehmer bestehen (Reduzierung des Selbstbehalts auf 2,5 %).
Usbekistan
Zusätzlich hat der IMA in seiner aktuellen Sitzung zwei Laufzeitverlängerungen für bestehende Garantien in Usbekistan zugestimmt.
Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 23. Mai 1998 in Kraft getretenen deutsch-usbekischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag gegeben.
Auch bei Usbekistan handelt es sich um ein Land, für das im Rahmen der Diversifizierungsstrategie des Bundes für die Investitionsgarantien bei Neuinvestitionen vergünstigte Garantiekonditionen zur Anwendung kommen (Befreiung von der Antragsgebühr, Reduzierung des Selbstbehalts auf 2,5 % sowie ein auf 0,45 % p.a. reduziertes Garantieentgelt).
Taiwan
Im Rahmen der aktuellen IMA-Sitzung wurde auch über zwei Garantieübernahmen für Folgeinvestitionen bei einem Projekt in Taiwan berichtet. Hier hatte der IMA in der Vergangenheit bereits eine Grundsatzentscheidung getroffen. Dieser Prozess ist Teil der im letzten Jahr beschlossenen Entlastungsmaßnahmen bei den Investitionsgarantien und wird von den Antragstellern sehr positiv aufgenommen. Eines der Projekte ist zudem als besonders klimafreundlich eingestuft worden. Demnach ist ein auf 2,5 % reduzierter Selbstbehalt sowie ein Entgeltsatz von 0,4 % p.a. vorgesehen.
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Taiwan besteht kein Investitionsförderungs- und -schutzvertrag. Grundlage für den Rechtsschutz bei Investitionen in Taiwan ist die taiwanesische Rechtsordnung.
Serbien
Letztlich hat der Bund ebenfalls auf Basis einer vorangegangenen Grundsatzentscheidung des IMA auch eine Garantie für eine Folgeinvestition in Serbien übernommen.
Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 25. Oktober 1990 in Kraft getretenen und für Serbien fortgeltenden deutsch-jugoslawischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag gegeben.
Bei Serbien handelt es sich um ein Land, für das im Rahmen der Diversifizierungsstrategie des Bundes für die Investitionsgarantien vergünstigte Garantiekonditionen zur Anwendung kommen (Befreiung von der Antragsgebühr, Reduzierung des Selbstbehalts auf 2,5 % sowie ein auf 0,45 % p.a. reduziertes Garantieentgelt).
VERANSTALTUNGEN
Unter der Rubrik Veranstaltungen veröffentlichen wir regelmäßig neue Veranstaltungen, auf denen Sie die Möglichkeit haben, mit uns in Kontakt zu treten und Näheres über das Instrument der Investitionsgarantien des Bundes zu erfahren.
Diversifizierung: Lateinamerika - (Mehr) Europa
Am 15. Januar findet das Webinar „Diversifizierung: Lateinamerika - (Mehr) Europa“ von 16:00 bis 17:00 Uhr online statt.
Die von Germany Trade & Invest (GTAI) organisierte Online-Veranstaltung legt den Fokus auf den Eintritt und die Expansion deutscher Unternehmen in lateinamerikanische Märkte und informiert über das Investitionsrecht in der Region sowie die bisher geschlossenen Vereinbarungen zwischen Deutschland und lateinamerikanischen Ländern, welche das neue EU-Mercosur-Abkommen miteinschließen.
Herwig Maaßen (herwig.maassen@pwc.com) wird Ihnen seitens der PricewaterhouseCoopers GmbH WPG zu Fragen und Informationen rund um das Thema "Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland" zur Verfügung stehen.
Alle weiteren Informationen und das Programm zur Veranstaltung finden Sie hier.
8. Deutsch-Ukrainisches Wirtschaftsforum
Das 8. Deutsch-Ukrainische Wirtschaftsforum findet am 15. Dezember 2025 von 10:30 bis 16:45 Uhr im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin statt.
Die von der Deutsch-Ukrainischen Industrie- und Handelskammer (AHK Ukraine), der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und dem Ost-Ausschuss der deutschen Wirtschaft (OA) organisierte Veranstaltung steht unter dem Motto „Resilience in Action – Partnership in Progress“.
Im Fokus des Forums stehen Resilienz, der private Sektor im Kontext des Wiederaufbaus, die Reform der Verteidigungsindustrie und Zukunftssektoren, die sich für die weitere bilaterale Kooperation herauskristallisiert haben.
Seitens der PricewaterhouseCoopers GmbH WPG werden Michael Huber-Saffer (michael.huber-saffer@pwc.com) und Matthias Koster (matthias.koster@pwc.com) am Wirtschaftsforum teilnehmen und zu Fragen und Informationen rund um das Thema "Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland" zur Verfügung stehen.
Die Veranstaltungssprachen sind Deutsch, Ukrainisch und Englisch, es wird eine Simultanübersetzung angeboten. Alle weiteren Informationen und das Programm zur Veranstaltung finden Sie hier.