Pressemitteilung (BMWK) - Aussetzung Investitionsgarantien für Iran

Angesichts der Lage im Iran hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in einer Pressemitteilung vom 23.12.2022 über die Aussetzung von Instrumenten der Außenwirtschaftsförderung informiert. Davon betroffen sind auch die Investitionsgarantien. Hierbei kann der Bund aktuell über keine Anträge zur Übernahme von Investitionsgarantien im Iran entscheiden.  

Die Pressemitteilung des BMWK ist im Folgenden dargestellt sowie auf der Webseite des BMWK abrufbar. 

 

Bundeswirtschaftsministerium setzt außenwirtschaftliche Förderinstrumente angesichts Lage im Iran aus

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat angesichts der sehr ernsten Lage im Iran die außenwirtschaftlichen Förderinstrumente sowie die deutsch-iranischen Wirtschaftsformate ausgesetzt.

Die Aussetzung umfasst die Exportkredit- und Investitionsgarantien, den deutsch-iranischen Energiedialog, das Managerfortbildungsprogramm und das Auslandsmesseprogramm. Nur bei belastbaren humanitären Gründen können Ausnahmen zugelassen werden. Bei den Investitionsgarantien ist die Aussetzung bereits umgesetzt; bei den Exportkreditgarantien erfolgt die formale Aussetzung ab Januar 2023. Germany Trade and Invest (GTAI) und die Delegation der deutschen Wirtschaft im Iran haben ihre Aktivitäten zudem auf ein Minimum reduziert.

Das deutsch-iranische Handelsvolumen betrug im Jahr 2021 1,76 Mrd. Euro; von Januar bis September 2022 1,49 Mrd. Euro. Die Übernahme der Export- und Investitionsgarantien gegenüber dem Iran war ohnehin über viele Jahrzehnte ausgesetzt. Erst seit 2016 gab es in Folge des damaligen Implementation Day zum sogenannten Joint Comprehensive Plan of Action (JCpoA) sowie der Aufhebung der EU-Sanktionen eine kurze Phase der Öffnung dieser Instrumente. So wurden in dieser Öffnungsphase bei den Investitionsgarantien für einige wenige Projekte Garantien übernommen bzw. verlängert (Deckungsvolumen insgesamt rd. EUR 123 Mio.). Bereits seit Ende 2018 lagen dem Bund jedoch keine Anträge auf Neuübernahmen von Investitionsgarantien mehr zur Entscheidung vor. Vergleichbares gilt für Exportkreditgarantien; der Bund hat in den Jahren 2017 (Deckungsvolumen rd. EUR 176 Mio.) und 2018 (rd. EUR 37 Mio.) Exportkreditgarantien für Exporte in den Iran übernommen, seit 2019 nicht jedoch mehr.

Das BMWK hat jetzt in Abstimmung mit den Ressorts der Bundesregierung entschieden die genannten Instrumente vollständig auszusetzen.