DIA-Report Nr. 54

26.06.2024

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Englischer Jahresbericht Investitionsgarantien 2023 veröffentlicht

Der Jahresbericht 2023 für die Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland steht Ihnen online nun auch in englischer Sprache zur Verfügung.


Deckungspraxis

Peru

Der Interministerielle Ausschuss (IMA) für Investitionsgarantien hat sich in seiner aktuellen Sitzung mit einem Antrag für eine Investition in Peru befasst. Dabei wurde dem Investor eine vollumfängliche Deckung für das zu investierende Kapital sowie anfallende Erträge gewährt. Aufgrund der konkreten Projektstruktur konnte auch eine Zusagendeckung für staatliche Vertragspflichten (einschließlich Zahlungszusagen) aus einem Konzessionsvertrag übernommen werden. Grundlage für die Deckungsübernahme ist der am 01. Mai 1997 in Kraft getretenen deutsch-peruanischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrags (IFV).

Peru ist Teil der Diversifizierungsstrategie für die Investitionsgarantien. Folglich hat der IMA die Garantie mit vergünstigten Deckungskonditionen in Form einer Reduzierung des Selbstbehalts auf 2,5 % sowie einer Reduzierung des jährlichen Garantieentgelts um 10 % übernommen.


Deckungspraxis

Moldau (Republik)

Des Weiteren wurde in der IMA-Sitzung vom 19. Juni 2024 nach längerer Zeit wieder positiv über einen Antrag für eine Investition in Moldau entschieden. Dabei hat der Bund eine vollumfängliche Deckung für das investierte Kapital übernommen.

Die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen sind durch den am 15. Juni 2006 in Kraft getretenen deutsch-moldauischen IFV gegeben.


Deckungspraxis

Ukraine

Der IMA hat erneut über einen Antrag für eine Investition in der Ukraine positiv entschieden. Dabei wurde eine vollumfängliche Deckung – einschließlich Kriegsrisiko - für das zu investierende Kapital gewährt. Grundlage für den Rechtsschutz bei Investitionen in der Ukraine ist der am 29. Juni 1996 in Kraft getretene deutsch-ukrainische IFV. Über Neuanträge auf Übernahme von Investitionsgarantien in der Ukraine entscheidet der Bund unter Berücksichtigung der aktuellen Risikosituation. Es ist jedoch das erklärte Ziel der Bundesregierung, die Ukraine angesichts des russischen Angriffskrieges bestmöglich politisch und wirtschaftlich zu unterstützen.

Im Mai 2024 hat die Nationalbank der Ukraine die bestehenden Kapitalverkehrskontrollen im Hinblick auf die Repatriierung von Gewinnen ins Ausland weiter gelockert. In Reaktion darauf hat sich der IMA dazu entschlossen, zukünftig bei Beteiligungsgarantien auf entsprechenden Antrag der deutschen Investoren im Rahmen der regulatorischen Möglichkeiten grundsätzlich auch Erträge in den Deckungsumfang mit einzubeziehen. Da für den Bankensektor weiterhin umfassendere Kapitalverkehrskontrollen bestehen, existiert diese Möglichkeit zunächst nur für Investitionen in Projektgesellschaften außerhalb des Bankensektors.


Deckungspraxis

Südafrika

Der IMA hat auch eine vollumfängliche Deckung für das investierte Kapital bei einem Projekt in Südafrika gewährt.

Grundlage für den Rechtsschutz bei Investitionen in Südafrika ist die innerstaatliche Rechtsordnung. Aufgrund des nicht vorhandenen IFV wird der erhöhten Risikosituation durch ein grundsätzlich auf 0,55 %   p. a. erhöhtes Basisentgelt Rechnung getragen. Bei Südafrika handelt es sich jedoch um ein Land der Diversifizierungsstrategie für die Investitionsgarantien, für das somit vergünstigte Deckungskonditionen gelten. Die damit verbundene Entgeltreduzierung um 10 % führt zu einem Entgeltsatz von 0,495%. Ferner reduziert sich der Selbstbehalt von 5,0 % auf 2,5 %.


Deckungspraxis

Taiwan

Darüber hinaus hat der IMA auch einem Antrag zur vollumfänglichen Deckung für das investierte Kapital bei einem Projekt in Taiwan zugestimmt.

Grundlage für den Rechtsschutz bei Investitionen in Taiwan ist die taiwanesische Rechtsordnung.

Das Projekt wurde vom IMA als besonders klimapolitisch förderungswürdig eingestuft. Aus diesem Grund reduziert sich der Selbstbehalt von 5,0 % auf 2,5 % und der Entgeltsatz um 20% auf 0,4 % p. a.


Über den Tellerrand geschaut

Umfrage der deutsch-ukrainischen Handelskammer

Bei einer von der Deutsch-Ukrainischen Industrie- und Handelskammer veröffentlichten Umfrage gaben 43 % der im April und Mai 2024 befragten Firmen an, neue Investitionen in der Ukraine zu planen. 42 % der Befragten erwarten in den kommenden zwölf Monaten eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage in der Ukraine.

Den ganzen Beitrag zum nachlesen finden Sie hier.


VERANSTALTUNGEN 

Unter der Rubrik Veranstaltungen veröffentlichen wir regelmäßig neue Veranstaltungen, auf denen Sie die Möglichkeit haben, mit uns in Kontakt zu treten und näheres über das Instrument der Investitionsgarantien des Bundes zu erfahren.

Handelskammer Hamburg: Hamburger Außenwirtschaftstag 2024

Am 01. Juli 2024, von 09:00 - 15:00 Uhr, findet der Hamburger Außenwirtschaftstag 2024 statt und nimmt die Themen Risikomanagement und Nachhaltigkeits-Compliance in den Fokus. Aktuelle Entwicklungen bei den Investitions- und Exportkreditgarantien der Bundesregierung werden dabei in einer Breakout - Session vorgestellt.

Herr Matthias Koster wird seitens PwC an der Veranstaltung teilnehmen und steht Ihnen dabei auch für individuelle Beratungsgespräche zur Verfügung.

Nähere Informationen zu der Veranstaltung erfahren Sie hier.


VERANSTALTUNGEN 

IHK Koblenz: Staatliche Außenwirtschaftsförderung

Die IHK Koblenz lädt Sie herzlich am 24.09.2024 ab 10.00 bis 12.00 zum Webinar "Staatliche Außenwirtschaftsförderungen – Exportforderungen absichern und Investitionen schützen" ein.

Herr Herwig Maaßen wird seitens PwC am Webinar teilnehmen und die Investitionsgarantien vorstellen.

Nähere Informationen zu der Veranstaltung erfahren Sie hier.


VERANSTALTUNGEN 

IHK Aachen: Absicherung und Finanzierung von Auslandsgeschäften

In diesem Webinar am 6. November 2024 von 10:00 bis 12:00 Uhr werden die Neuerungen bei den Exportkredit- und Investitionsgarantien, wie etwa die Klima- und Diversifizierungsstrategie, die Forfaitierungsgarantie sowie verbesserte Bedingungen des OECD-Konsensus, vorgestellt.

Herr Herwig Maaßen wird seitens PwC am Webinar teilnehmen und die Investitionsgarantien vorstellen.

Nähere Informationen zu der Veranstaltung erfahren Sie hier.