Bundesregierung verbessert die Garantiekonditionen 

07.08.2023

Deutsche Investitionen in der Ukraine

Seit Beginn des russischen Angriffskriegs hat der Bund zahlreiche Investitionsgarantien für deutsche Projekte in der Ukraine unter Berücksichtigung der aktuellen Risikosituation übernommen. Die Deckung umfasste immer auch die Absicherung des Kriegsrisikos, sah aber aufgrund der Devisenbeschränkungen in der Ukraine auch Deckungseinschränkungen vor.

Die Nationalbank der Ukraine hat per 16. Juni 2023 Transfer- und Devisenbeschränkungen für staatlich abgesicherte Darlehen aufgehoben. Diese Regelung betrifft sowohl Tilgungsleistungen als auch Zinszahlungen und gilt unabhängig davon, wann die betreffenden Darlehen gewährt wurden.

Der Interministerielle Ausschuss der Bundesregierung für die Investitionsgarantien hat daher beschlossen, dass die bislang bestehenden Deckungsbeschränkungen für beteiligungsähnliche Darlehen an ukrainische Projektgesellschaften (Ausschluss der Konvertierungs-, Transfer- und Zahlungsmoratoriumsrisiken sowie die Zurückstellung der Ertragsdeckung) ab sofort aufgehoben werden. Dies gilt sowohl für bestehende als auch künftige Investitionsgarantien für beteiligungsähnliche Darlehen an Projektgesellschaften in der Ukraine. Darüber hinaus wurde beschlossen, zunächst befristet bis 2025 keine Antragsgebühren für Ukraine-Anträge zu erheben. Für Ukraine-Garantien fällt entsprechend nur noch das jährlich zu entrichtende Garantieentgelt an.

Die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie hier.